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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    endlich fertig! Avatar von lala
    Mitglied seit
    25.03.2002
    Beiträge
    1.338

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    Überlege gerade, wie viel ich verdienen "darf" (und welches Teilzeitmodell dann entsprechend in Frage kommt) um nach Wechsel von der PKV in die GKV dort bleiben zu dürfen.
    Kann mir jemand sagen wie GENAU die Grenze berechnet wird? Grenzen finde ich natürlich, aktuell für 2010 bei 3750 Euro/Monat. Aber wird hier nur das Brutto-Grundgehalt berechnet oder was ist mit Diensten, Pool, Kindergeld etc.?



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  2. #2
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
    Mitglied seit
    31.05.2004
    Ort
    Westfalenpott
    Beiträge
    15.951
    Solang Du nicht selbstständig bist, darfst Du immer in die GKV. Im Gegenteil, die freuen sich immer über Gutverdiener.
    Sinn der Grenze ist einzig und allein, den Zugang zur PKV zu erschweren.

    Die Beitragsbemessungsgrenze erfasst das vollständige Bruttogehalt inklusive Pool, Diensten, Nebenerwerb, etc.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  3. #3
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Man ist lediglich nicht mehr pflichtversichert, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sondern freiwillig.



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  4. #4
    Intubator Avatar von Huepftigger
    Mitglied seit
    25.07.2003
    Ort
    Lübeck
    Semester:
    3. WBJ Anästhesie (nach Innere-Ausflug)
    Beiträge
    709
    Zitat Zitat von Evil Beitrag anzeigen
    Solang Du nicht selbstständig bist, darfst Du immer in die GKV.
    Als Selbständiger darf man nicht? Dachte bisher immer, dass sei einem selbst freigestellt.
    Alkohol ist keine Lösung - Alkohol ist ein Destillat...



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  5. #5
    endlich fertig! Avatar von lala
    Mitglied seit
    25.03.2002
    Beiträge
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    Nee nee, sooo einfach ist das eben leider nicht! Bin NIE in der GKV gewesen sondern seit Geburt PKV-versichert, so dass ich eine gewisse Zeit unter der Grenze liegen muss und sobald ich dann quasie "zu früh" (wieder) drüber wäre zurück in die PKV müsste....Teilzeit ist daher aktuell für mich die einzige Chance "rauszukommen"....deshalb ja die Frage...



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