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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    hey ihr lieben xD

    eine frage... wisst ihr, wie weit man die persönliche immatrikulation in heidelberg hinausschieben kann???

    wahrscheinlich werde ich über die abi-besten zugelassen... das wäre ja dann so um den 13. august oda so... allerdings mache ich gerade ein auslands-krankenpflegepraktikum in puebela-mexico.... um die 3 monate voll zu kriegen, müsste ich den september auch noch hier bleiben... so war es eigtl geplant...

    da man sich in heidelberg jedoch persönlich einschreiben muss, ergibt sich jetzt die frage, wie weit man das nach hinten verschieben kann???

    kann man es nicht hinausschieben, müsste ich früher nach deutschland zurückkehren und kann das praktikum nicht zu ende machen... das wäre ja echt... sagen wir mal blöd^^

    weiß einer von euch vielleicht weiter??? wäre cool :P

    ganz liebe grüße aus puebla =)



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  2. #2
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    Laut Uni Heidelberg "Die Immatrikulationsfrist ist im Zulassungsbescheid der Universität Heidelberg genannt oder entspricht der Erklärungsfrist im Zulassungsbescheid der ZVS."
    Siehe: http://www.uni-heidelberg.de/md/stud...tt_imma_nc.pdf

    Hochschulstart: "11. August 2010-Versand der Zulassungsbescheide im bundesweiten Auswahlverfahren der Quoten für Abiturbeste und nach Wartezeit (auch Zweitstudienbewerber).

    Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes:bis 23. August 2010.

    Aber um ganz sicher zu gehen könntest du ja dem Studentensekretariat schreiben.

    Grüße



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  3. #3
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    Man kann die Immatrikulationsfrist verschieben, wenn man einen guten Grund hat, und dein Grund ist ja es wahrscheinlich - d.h wenn du zugelassen wirst, einfach anrufen and nachfragen.



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  4. #4
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    es könnte auch möglich sein, dass du jemand anderem die befugnis erteilst dich einzuschreiben (eltern o.ä.).

    erkundige dich einfach bei der uni, ich konnte mich in Ulm letztes jahr auch per post immatrikulieren weil ich im ausland war..



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  5. #5
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    hi,
    also ich erwarte eine erneute zulassung nach abgeleistetem dienst und befinde mich auch gerade im ausland.
    wisst ihr ob ich dann meine zulassung gleich zum 2. sept. kriege oder spaeter oder vllt sogar frueher? und waere dann meine frist echt bis zum 15. sept? denn das ist eigtl der termin, an dem ich zurueckfliegen wollte...und mit "Erklärung über die Annahme des Studienplatzes" meinen die wirklich die immatrikulation, oder ist das eine erklaerung, die man der zvs schicken muss?



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