teaser bild
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.08.2009
    Beiträge
    8
    Hallo, habe schon mal im Forum gesucht, aber bin auf keinen passenden Beiträge gekommen. Falls es doch welche geben sollte, wäre es nett, wenn ihr mir den Link schicken würdet.
    Also, habe gerade mal die Zulassungsunterlagen für Tübingen durchgelesen und da steht, dass man unterschreiben muss, dass man in keinen Arbeitsverhältnis steht oder eine Bestätigung bringen muss, dass man die zeitliche Möglichkeit hat die notwendigen Kurse und Vorlesungen zu besuchen.
    Mich würde interessieren, ob jemand von Euch in dieser Situation ist oder war und was ihr gegegbenenfalls in das Schreiben an die Uni reingeschrieben habt. Zur Info - ich promoviere gerade in einer 50% Stelle und will dann den Rest der Zeit für mein Studium investieren.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    25.01.2010
    Beiträge
    27
    Bin in der selben Situation und würde mich auch interessieren..



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.08.2009
    Beiträge
    8
    kann die Frage nun selbst beantworten, da ich beim Studiensekretariat angerufen habe und die Info auch schon in einem der gefühlten 1000 Merkblätter nachgelesen habe. Solang man nicht mehr als 50% (tarifliche Arbeitszeit) arbeitet, ist das für die in Tübingen in Ordnung. Erst wenn man mehr arbeitet muss nach nachweisen, dann man noch genug Zeit hat



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    31.07.2007
    Semester:
    noch keins :-(
    Beiträge
    68
    Ich hoffe mal das ist nicht überall so, habe aber noch nie sowas gelesen. Muss sowas in der Immatrikulationsordnung stehen?

    Habs schon selbst gefunden, im LHG von NRW steht sowas zum Glück nicht.
    Geändert von Unbekannter (13.08.2010 um 09:50 Uhr)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook