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Wenn man im Ärzteversorgungswerk Pflichtmitglied ist und weiter in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben möchte, dann zahlt man in ersterem nur einen Mindestbeitrag (irgendwas um die 60 EUR glaub ich). Macht aber wohl nur Sinn, wenn man schon viel in die Gesetzliche eingezahlt hat oder so. Aber einfach mal beim Ärzteversorgungswerk nachfragen - oder eben bei nem Finanzberater.
Mich hatte das Versorgungswerk kurz nach der Approbation schon mit reichlich Infomaterial angeschrieben.