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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    Hey,
    besten Dank für eure Hilfe!
    Hab mich diesbezüglich nun entschieden, so wie anscheinend viele andere auch, mich von der DRV-Beitragszahlung befreien zu lassen.
    Grüße



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  2. #7
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    20.11.2004
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    Kellerkind im tiefen Westen
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    Weiß jemand wie lange es dauert bis man nach Austritt die bereits eingezahlten Beiträge zurückbekommt ? Oder werden die automatisch der Ärzteversorgung zugeführt ?

    HH



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  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    229
    Die Umverteilung bereits während der Arzttätigkeit bezahlter Beträge geht automatisch vor sich, davon bekommt man nichts mit.
    Was geht, aber erstaunlich wenige wissen, ist eine Erstattung bereits bezahlter Beiträge der DRV (z.B. aus Studentenjob etc), falls man keine Anwartschaft in der DRV erlangt hat. Dafür hat`s im Netz einen Antrag.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    4
    Also soweit ich weiß, ist man Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung. Wenn Du Dich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lässt, musst Du doppelt blechen, bekommst aber später natürlich nicht doppelt Rente.
    Mir wäre jetzt nicht bekannt, dass es Vorteile hat, sich nicht befreien zu lassen.

    Aber so den 100%igen Überblick darüber habe ich auch noch nicht, da ich auch erst seit Juli in der Ärztekammer gemeldet bin und noch auf meinen Befreiungsbescheid warte...



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  5. #10
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von noway Beitrag anzeigen
    Also soweit ich weiß, ist man Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung. Wenn Du Dich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lässt, musst Du doppelt blechen, bekommst aber später natürlich nicht doppelt Rente.
    Mir wäre jetzt nicht bekannt, dass es Vorteile hat, sich nicht befreien zu lassen.
    Das ist fast richtig, wenn du dich nicht befreien lässt überweißt dein Arbeitgeber die Beiträge an die Rentenversicherung. Die Ärzteversorgung in der du Pflichtmitglied bist will dann den selben Beitrag nochmals von dir. Das Problem ist, dass dann nicht mehr viel von deinem Gehalt übrig bleibt.

    Doppelte Rente bekommst du aber natürlich schon Einmal von der Rentenvesicherung und einmal von der Ärzteversorgung. Es lohnt sich aber mehr das Geld dann selber anzulegen.



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