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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
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  2. #22
    Diamanten Mitglied
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    yes....war tatsächlich beim termin gewesen....

    fazit: 38 monate hab ich zusammen...könnte mir im februar etwas mehr als 500 € auszahlen lassen oder aber irgendwann im rentenalter die restlichen monate den mindestbeitrag einzahlen und dann eine rente von 50€/monat genießen...

    ratet was ich im februar machen werde...



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  3. #23
    Arbeitstier
    Mitglied seit
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    529
    Eine andere Info dazu: sich das später auszahlen zu lassen kommt aber nicht für die Ärzte in Frage, die vor dem Studium 60 Monate pflichtversichert beschäftigt waren. Also alle die Krankenschwestern, Rettungsassistenten, MTA´s, die vor oder während ihres Studiums vollzeit beschäftig waren (und damit meine ich nicht die 400 Euro-J), die haben Anspruch auf eine BfA-Rente später. Die können sich das von der BfA jetzt auch nicht auszahlen lassen, sollten aber trotzdem ins Versorgungswerk wechseln.
    Später hat man dann halt zwei Renten. Aber dann ist diese natürlich nicht 1,34 sondern durchaus auch 100 oder 200 Euro.



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  4. #24
    board certified
    Mitglied seit
    25.04.2005
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    Wie muß ich genau vorgehen, wenn ich eine Rückerstattung der Beiträge anstrebe. Sollte ich auch zunächst eine Termin bei der zuständigen Niederlassung ausmachen, oder kann man das direkt irgendwie anleieren?



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  5. #25
    Diamanten Mitglied Avatar von Gersig
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    Zitat Zitat von GOMER Beitrag anzeigen
    Wie muß ich genau vorgehen, wenn ich eine Rückerstattung der Beiträge anstrebe. Sollte ich auch zunächst eine Termin bei der zuständigen Niederlassung ausmachen, oder kann man das direkt irgendwie anleieren?
    Das geht telefonisch. Ich habe bei der Dame angerufen, die auf dem Befreiungsbescheid der DRV als Ansprechpartnerin draufstand. Diese gab mir dann die Nummer der zuständigen Abteilung in Schwerin. Dort habe ich kurz angerufen, Formulare kamen mit der Post. Die eingezahlten Beiträge hatte ich dann nach ca. zwei Monaten auf dem Konto Wichtig ist aber, dass du dich bereits aus der DRV hast befreien lassen!



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