"einfache" Zustimmungsregelung
"erweiterte" Zustimmungsregelung (Angehörige können (wenn keine Erklärung vorliegt) nach dem Tod des Spenders noch zustimmen)
Entscheidungsregelung (man muss bei Krankenkassenbeitritt/Antrag d. Personalausweis o. ä.) angeben ob man Spenden möchte oder nicht oder ob man sich nicht festlegen will)
verschärfte Entscheidungsregelung (die Option "will mich nicht festlegen" fällt weg)
"einfache" Widerspruchsregelung (wenn zu Lebzeiten nichts erklärt wurde, steht derjenige als Spender zur Verfügung)
erweiterte Widerspruchsregelung (Angehörige können noch Widerspruch leisten)
"israelisches Modell" (Spendewillige bekommen einen Bonus auf der Warteliste)
Woher weisst du, dass ich die Zahlen nicht reflektiert habe? Warum sollte deine Zahlen zur Nierenspende nicht ge"biast" sein und frei von "multiplen Faktoren" und es gibt noch immer einen riesigen Unterschied zwischen 100.000 Dollar und eine geringe Ermässigung bei Krankenkassenbeiträgen (die sich zwar im Laufe des Lebens summieren, aber wir alle wissen, dass Menschen nicht long-term denken).
gruesse, die niere
“Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)
weil JEDER dann sehr schnell auf den schluss gekommen wäre, dass die ursprünglich von flemingulus anhand der eurotransplant-statistik generierten zahlen aus holland für diese ursächlich getätigte aussage nun wahrlich nicht zu gebrauchen sind:
in holland wurde erst 2006 das krankenkassensystem vollständig auf den kopf gestellt, es gibt verschiedene private versicherungsträger, keine staatlichen, dieser symbolische 10%-rabatt wurde bei wie vielen versicherungen ende 2008 eingeführt, wie lange würde es brauchen bei solch einer massnahme, bis sich das in den zahlen niederschlägt, wie lange müsste man einen fraglichen effekt beobachten und endlos weiter…
ich behaupte ja auch nicht pauschal, dass 10% ermässigung in der krankenversicherung zu einem anstieg von 7% der organspender führen, was ich theoretisch unter zugrundelegung der beiden stichjahre 2009 gegenüber 2008 tun könnte… was selbstverständlich unsinn wäre!
prinzipiell können wir natürlich jede studie in frage stellen, aber die wissenschaftlich qualität des einen arguments gegenüber dem anderen zeigt wohl ein sehr, sehr deutliches gefälle.
das annals of internal medicine hat einen impactfaktor von gut 16 und ist im fachspezifischen ranking auf platz 4 von 132, dementsprechend in der quartile-kategorie q1 gelistet – auch wenn ich nun wahrlich kein freund von diesem rankingzeugs bin, aber immerhin… es ist nicht medi&zini!
airmaria
Das Thema geht sehr tief in den Bereich "wem gehört der physische Körper eines Menschen". Zu Lebzeiten geht man ja schon davon aus, dass er in gewisser Art und Weise auch Allgemeingut sei: Immerhin gibt es in der Medizin Zwangsbehandlungen und, wenn man so will, den "Zwang" zu leben. Insofern wäre es in dieser Gesellschaft nur logisch, den Körper insbesondere auch nach dem Tod als Allgemeingut zu behandeln.
Allerdings könnte man auch argumentieren, dass der "Status" Organspender unter Umständen einen negativen Effekt auf die Intensität der im Notfall stattfindenden Behandlung haben könnte. Viele Menschen tragen diese Sorge, würden aber aufgrund eines Mangels an organisatorischer Kompetenz dennoch keinen Widerspruch einlegen. Jemand der wirklich spenden will, ist bei dem Umfang der jetzigen Werbekampagnen und leichten Zugänglichkeit entsprechender Dokumente, zumindest in der überwiegenden Zahl der Fälle, ausreichend kompetent ein solches auch auszufüllen und in seine Brieftasche zu legen. Insofern ist die Widerspruchsregelung problematisch.
Aktuell können, so weit ich informiert bin, auch die Angehörigen noch zustimmen; da man davon ausgeht, dass diese den Willen des Verstorbenen kennen (sollten). Insofern ist eine erweiterte Zustimmungsregelung einer Widerspruchsregelung nicht unbedingt unterlegen.
Man könnte jedoch auch, so wie bei Wahlen, jeden Bürger in regelmäßigen Abständen zu solchen Themen befragen. Beispielsweise simultan mit dem Wahlgang. Bei denen, die nicht erscheinen, wird dann eben nach Eintritt des Todes durch die Angehörigen eine Entscheidung gefällt.
Ebenfalls muss man bedenken, dass die wenigsten Toten auch als potentielle Organspender zur Verfügung stehen; in der Mehrzahl der Fälle sind die Organe gar nicht verwendbar. Meiner Meinung nach liegt die Zukunft in Lebendspenden und vielleicht irgendwann einmal künstlich aus Zellkulturen gezüchteten Organen; diese hätten auch den Vorteil, dass man Immunreaktionen durch genetische Modifikationen effektiver Eindämmen könnte, irgendwann vielleicht sogar transplantieren könnte, ohne Immunsuppressiva verabreichen zu müssen.
Dazu müsste man jedoch einige Schranken in der Forschung mit embryonalen Stammzellen erheblich lockern. Bevor wir über Dinge wie Organspendeausweise diskutieren, sollten wir diese wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken. Solange an dieser Front nichts passiert, ist alles andere nur Ergebniskosmetik, ohne grundsätzlich etwas am Grundproblem zu ändern.
*hoch hol*
So, ab Mittwoch soll das Ganze also von den Gesundheitsministern beleuchtet werden. Bin gespannt, auf was man sich letztendlich einigt, wohl wahrscheinlich, so die Tagesschau, auf die Entscheidungslösung.