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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1266
    nella città dei pazzi....
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    12.02.2006
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    JLU Gießen
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    1.844
    Hey Constanze,
    in Hessen ist es so geregelt, dass man nicht 3 mal 30 Kalendertage machen muss, sondern drei Kalendermonate.
    D.h. also, wenn Du Dir drei Monate aussuchen würdest, die 31 Tage haben, müsstest Du ingesamt auf 93 Tage kommen.
    Aber wenn Du am 4.Juni anfängst, musst Du, wie jelli schon gesagt hat, nur bis zum 1.September machen.
    Also vom 4.6. bis zum 3.7., vom 3.7. bis zum 2.8. und vom 2.8. bis zum 1.9.
    Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber laut dem LPA Hessen gilt diese Regelung.
    Aber Du musst bedenken, dass das LPA des Landes dann für Dich zuständig ist, in welchem Du Physikum machst.

    Viel Spaß beim Praktikum.
    Liebe Grüße,
    Valentina
    Musik ist die Beschreibung der Welt ohne Worte und Begriffe.
    Sie ist die Philosophie der Gefühle.

    Carl Ludwig Schleich (1859 - 1922)

    Wer die Musik liebt, kann nie ganz unglücklich werden.
    Franz Schubert (1797 - 1828)



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  2. #1267
    präDOC Avatar von Hardyle
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    16.11.2006
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    3.809
    Zitat Zitat von la Valentina
    Aber Du musst bedenken, dass das LPA des Landes dann für Dich zuständig ist, in welchem Du Physikum machst.
    Ich hab letztens in einer PDF gelesen, dass z. B. aber auch das LPA des Geburtslandes zuständig ist, wenn man noch nicht immatrikuliert ist! Kann das sein? Oder hab ich da was falsch verstanden!?

    Auszug aus http://www.ma.uni-heidelberg.de/stud...erk-krkpfl.pdf
    Für folgende krankenpflegerische Tätigkeiten besteht die Möglichkeit, diese
    teilweise oder vollständig anzurechnen; hierzu ist ein formloser Antrag an das
    Landesprüfungsamt zu stellen.
    Das Landesprüfungsamt BW für Medizin und Pharmazie ist zuständig, wenn
    • der Antragsteller in Baden-Württemberg im Fach Medizin immatrikuliert ist
    (bitte dem Antrag einen Immatrikulationsnachweis beifügen).
    • der Antragsteller das Medizinstudium noch nicht aufgenommen hat aber in Baden-
    Württemberg geboren ist (bitte dem Antrag eine Geburtsurkunde beifügen).
    Ansonsten ist Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in welchem der
    Antragsteller geboren ist. Bei einem Geburtsort im Ausland liegt die Zuständigkeit
    für Anrechnungsangelegenheiten beim Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen.
    Geändert von Hardyle (20.06.2007 um 09:55 Uhr)
    "Sie müssen wissen, das sind alles Anfänger und wissen noch nicht viel. Aber wenn man sie alle zusammen nimmt,
    ergeben sie einen hervorragenden Arzt!"



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  3. #1268
    Registrierter Benutzer
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    26.05.2007
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    231
    @hardyle: Jetzt bin ich verwirrt. Ich wohne noch in Hessen, will aber in Baden-Württemberg studieren. Vor meinem Studium will ich jetzt 2 Monate, also 2 Abschnitte in Hessen, hier in Darmstadt, das Praktikum ableisten. Ich habe bei der Bewerbung den Zeitraum so ausgewählt, dass es genau 60 Tage sind. 9.7 - 6.9.2007
    Das sind ja dann laut LPA Hessen keine 2 Kalendermonate...Aber wenn ich in BW studiere und dort das Physikum schreibe, sind dann diese 60 Tage in Ordnung, oder muss ich diese 2 Abschnitte auf das LPA Hessen anpassen und jetzt vor dem Studium 2 Kalendermonate in Hessen ableisten??

    Ich dachte, es ist so, dass nur die Regeln des LPA von demjenigen Bundesland wichtig sind, in dem du studierst und das Physikum schreibst und nicht in welchem Bundesland du das Praktikum gemacht hast...

    P.S. Ich bin auch in Hessen geboren...



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  4. #1269
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    25.01.2006
    Semester:
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    904
    Zitat Zitat von la Valentina
    Hey Constanze,
    in Hessen ist es so geregelt, dass man nicht 3 mal 30 Kalendertage machen muss, sondern drei Kalendermonate.
    D.h. also, wenn Du Dir drei Monate aussuchen würdest, die 31 Tage haben, müsstest Du ingesamt auf 93 Tage kommen.
    Aber wenn Du am 4.Juni anfängst, musst Du, wie jelli schon gesagt hat, nur bis zum 1.September machen.
    Also vom 4.6. bis zum 3.7., vom 3.7. bis zum 2.8. und vom 2.8. bis zum 1.9.
    Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber laut dem LPA Hessen gilt diese Regelung.
    Aber Du musst bedenken, dass das LPA des Landes dann für Dich zuständig ist, in welchem Du Physikum machst.

    Viel Spaß beim Praktikum.
    Liebe Grüße,
    Valentina
    Ist Hessen eigentlich das einzige BL mit dieser merkwürdigen Regelung oder gibt es das auch in anderen??



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  5. #1270
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    20.07.2005
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    Semester:
    war einmal ;-)
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    55
    Die Regelung gibt es auch in anderen Bundesländern - hatte mich in Sachsen-Anhalt auch betroffen.
    ABER: Das Gesetz hat auch tolle Paragraphen. Und zwar den §191 BGB: Monat = 30 Tage.
    Hatte mich damit dann damals nochmal ans LPA gewendet und nachdem sie es damals nachgeschlagen haben, bekam ich Recht und 90 Tage reichen nun völlig. (Hätten wohl keine Chance vor dem Verwaltungsgericht).
    Das hab ich aber unter einem alten Thread auch schonmal gepostet (sogar extra auch für die Hessen). Vielleicht einfach mal anrufen und nachfragen, was sie zu dem § meinen...
    Grüßle



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