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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #126
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    du sagst es maltinchen :P



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  2. #127
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    Hallo zusammen!

    Ich hab nun vor mehr als 2 Monaten mein Abi gemacht.
    Hab aber leider die ZVS-Frist für die Bewerbung um einen Studienplatz in Medizin verpasst. Schade, aber man kann nichts mehr dran ändern!
    Nun hab ich mich einfach bei der Uni Köln eingeschrieben, damit ich wenigstens im WS 04/05 den Chemie-Schein für Mediziner machen kann.
    Das ist auch nicht das Problem.

    Ich will nun mein Krankenpflegepraktikum im Ausland machen. Da es bei CHEMIE FÜR MEDIZINER in Köln keine Pflichtveranstaltungen gibt (außer die Prüfung natürlich am Ende des Semesters), könnte ich, wenn es nach mir geht für 3 Monate ins Ausland.
    Aber es heißt ja, dass man das Praktikum in der Vorlesungsfreienzeit absolvieren muss. Zählt das auch für mich. Bin ja im Moment noch nicht für Medizin eingeschrieben! Erst ab Sommersemester 2005.

    Meint ihr mein Praktikum wird angerechnet, wenn ich es machen würde??

    Danke im voraus für eure Antworten!

    Gruß Siggo



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  3. #128
    little red riding bitch Avatar von agouti_lilac
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    Aber es heißt ja, dass man das Praktikum in der Vorlesungsfreienzeit absolvieren muss

    Grundsätzlich kann das Krankenpflegepraktikum vor Beginn des Studiums - *nach* dem Abi - abgeleistet werden. Aber von LPA zu LPA ist unterschiedlich, wann vor dem Studium das Krankenpflegepraktikum abgeleistet werden darf. Das LPA Rheinland-Pfalz zum Beispiel verlangt, dass die Bescheinigung über den abgeleisteten Krankenpflegedienst generell nicht älter als drei Jahre seit Beginn des Studiums sein soll, aber beim LPA Ba-Wü ist es egal. Ich weiss nicht, bei welchen LPA's die Regeln ganz streng sind. Du weisst halt noch nicht, welches LPA für dich zuständig sein wird. Aber ich denke, bei dem meisten wird das Praktikum anerkannt, da du ja in einem halben Jahr anfangen wirst.


    Gruß, lilac
    Calvin: “It's psychosomatic. You need a lobotomy. I'll get a saw.”



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  4. #129
    Registrierter Benutzer
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    Hallo!

    Ich hab auf der Webseite vom LPA Ba-Wü gelesen, dass die Bescheinigung über das abgeleistete Pflegepraktikum erst nach dem Praktikum ausgefüllt werden darf/soll...

    Stimmt das? Habt ihr das alle so gemacht?

    Oder kann man die PDL überzeugen, das Datum etwas vorzustellen??

    Oder ist es schlichtweg egal, wenn das Formblatt 3 Tage zu früh ausgefüllt worden ist und dass trotzdem alles anerkannt wird?



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  5. #130
    Redaktion MEDI-LEARN Avatar von DoktorW
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    Wieso willst Du ein anderes Datum haben? Versteh ich jetzt nicht?


    Wenn der letzte Tag des Praktikums mit dem Datum der PDL-Unterschrift übereinstimmt ist doch alles gut.
    Der Pessimist sieht nur die dunkle Seite der Wolken und jammert. Der Philosoph sieht beide Seiten und zuckt die Achseln. Der Optimist sieht die Wolken gar nicht - er geht auf ihnen spazieren.



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