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  1. #2466
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    Mal eine Frage speziell zur Anerkennung des KPP in Sachsen-Anhalt:

    Ich habe auf der Seite des LPA folgende Aussagen gefunden:
    Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.
    Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat der Studierende der Medizin insgesamt 3 Monate Krankenpflegedienst nachzuweisen (90 Kalendertage).

    Für in Gesetzen enthaltene Fristbestimmungen gelten die Auslegungsschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 187 ff sinngemäß.

    Danach endet eine Frist, die nach Monaten bestimmt ist mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, welcher dem Tage hervorgeht, der durch seine Zahl dem Anfangstage der Frist entspricht (Beispiel: 15.01. – 14.03. = 2 Monate).
    Soweit die Dauer eines zusammenhängenden Krankenpflegedienstes es zuläßt, wird nach dieser Regelung verfahren.

    Es ist darauf hinzuweisen, daß ausschließlich Zeiten praktischer Tätigkeiten angerechnet werden, nicht etwa Zeiten theoretischer Ausbildung.
    Das klingt für mich schon verwirrend genug. Ich mache nämlich gerade den ersten Teil des KPP vom 02.03.2009 bis zum 31.03.2009, also genau 30 Tage (allerdings noch vor dem Studium). Meine Frage ist jetzt, ob nun die 30 Tage ausreichen oder ich doch einen Tag länger machen müsste. An einem Tag soll es nicht liegen, dass es nicht anerkannt wird.

    Noch eine Frage zum Schluss: Ist es möglich, sich das Praktikum nach Abschluss schon vom LPA anerkennen zu lassen, da ich das Praktikum ja bereits vor dem Medizinstudium mache. Wie sieht diesse Anerkennung in etwa aus?

    MfG
    StephanH



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  2. #2467
    präDOC Avatar von Hardyle
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    @Stephan: Das KPP kann man vor dem Studium ableisten, es muss aber nach dem Abitur sein, sonst zählt es nicht! Meines Wissens sind 30 Tage ausreichend, aber da die LPAs der einzelnen Bundesländer wohl immer wieder ein paar Unterschiede in der Anrechnung haben, würde ich mal bei dem dir zuständigen LPA nachgucken, wie es angerechnet wird.
    Man kann es sich vor dem Studium anerkennen lassen, dann ist das LPA deines Geburtsbundeslandes für dich zuständig, ansonsten das LPA in dem Bundesland in dem du studierst. Die Formulare zur Anerkennung findest du auf der Homepage des jeweiligen LPAs.
    Wobei ich immer dachte, dass man ein "stink normales" KPP nicht zusätzlich anerkennen lassen muss, also nicht so wie FSJ, Zivi oder ähnliches und es reichen würde, wenn man es zum Physikum hin einreicht - oder liege ich damit falsch?
    "Sie müssen wissen, das sind alles Anfänger und wissen noch nicht viel. Aber wenn man sie alle zusammen nimmt,
    ergeben sie einen hervorragenden Arzt!"



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  3. #2468
    Diamanten Mitglied Avatar von leofgyth77
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    wie muss man denn ein fsj extra bescheinigen lassen???
    Auch ein Schritt zurück ist oft ein Schritt zum Ziel.



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  4. #2469
    präDOC Avatar von Hardyle
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    @leofgyth: Du musst es dir extra anerkennen lassen als KPP. Je nach dem wo du dein FSJ gemacht hast brauchst du für ein FSJ auf der Bettenstation: den FSJ-Vertrag und das Zeugnis der PDL, bei einem FSJ im Krankentransport den FSJ-Vertrag und eine detaillierte Tätigkeitsbeschriebung über pflegerische Tätigkeiten. Außerdem beilegen Geburtsurkunde bzw. Immatrikulationsbescheinigung - so zumindest in BaWü.
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  5. #2470
    Diamanten Mitglied Avatar von leofgyth77
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    vielen dank hardyle!
    werd mich dann mal erkundigen, was man in bayern so braucht, aber denke, das wird aufs selbe hinauslaufen.
    Auch ein Schritt zurück ist oft ein Schritt zum Ziel.



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