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  1. #3961
    *Unitasche schwing*
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    Zitat Zitat von twin2 Beitrag anzeigen
    Evtl. ist das in den Bundesländern aber unterschiedlich, was ich aber nicht glaube.
    Hmm also eigentlich ist das doch ne einheitliche Regelung nach Paragraph Blabla der Approbationsordnung oder?



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  2. #3962
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    Ja, ich habe mich ja auch schon längst in meinem vorherigen Beitrag korrigiert. Da stand ja "je Abschnitt mind. 30 Tage", somit wäre das also möglich.

    Allerdings scheint es bei den Bundesländern in manchen Dingen im KPP Unterschiede zu geben:
    Der Krankenpflegedienst in einer Psychiatrie bzw. Psychosomatik wird in manchen Bundesländern NICHT anerkannt!

    Diese Aussage gilt wie viele im Zusammenhang mit dem Krankenpflegepraktikum nicht für alle Bundesländer - Hamburg erkennt zum Beispiel 30 Tage auf einer psychiatrischen Station an. In NRW wird ggf. eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Voraussetzung für eine Anerkennung ist in jedem Fall eine genaue Tätigkeitsbeschreibung der Pflegedienstleitung.

    NICHT anerkannt werden Dienste im Bereich:

    Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal, Ambulanz oder Dialysestation
    Vorsorgeeinrichtung
    Einrichtungen, bei denen kosmetische Behandlungen im Vordergrund stehen
    Rehabilitationseinrichtungen
    Altenpflegeheim
    Behindertenheim
    Mobiler Sozialer Hilfsdienst
    Arzt- oder Gemeinschaftspraxis
    ambulantes Dialysezentrum

    Auch hier bestehen von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Schaut am besten auf die Homepage eures zuständigen LPA, BEVOR ihr ein Praktikum beginnt. Allerdings solltet ihr beachten, dass eine "Vorabanerkennung" keinesfalls möglich ist. Ihr könnt euch lediglich über die Bedingungen informieren.



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  3. #3963
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    Also in NRW hieß es vom LPA, dass man das splitten kann, wie man will.
    "Eine Aufteilung in einenAbschnitt zu 90 Tagen bzw. zwei Abschnitten zu mindestens 31 und 59 Kalendertagen, 32 und 58 etc. oder 45 und 45 Kalendertagen ist auch möglich. "
    http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soz...n_Jun_2014.pdf

    In Sachsen-Anhalt spricht das LPA von drei Monaten, aber das Aufteilen wird nicht wirklich erwähnt.
    "3 Monate Krankenpflegedienst nachzuweisen (90 Kalendertage)"



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  4. #3964
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    Laut Prüfungsamt LMU:
    Alle Landesprüfungsamter haben sich bundesweit auf folgende Splitting-Möglichkeiten abschließend geeinigt:

    3 Monate zusammenhängend
    2 Monate und 1 Monat
    3 x 1 Monat sowie
    6 Wochen und 7 Wochen (42 und 49 Kalendertage)
    Ich würde mich da also vorher bei meinem Prüfungsamt erkundigen, bevor du am Ende ein Problem mit der Anerkennung bekommst.



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  5. #3965
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    Aber im Endeffekt muss es doch das LPA anerkennen, in dessen Bundesland man studiert? Oder gibt's die Möglichkeit, sich das KPP bei LPA-1 anerkennen zu lassen und dann bei LPA 2 einzureichen? (Nach dem Motto: "Wenn 1 das richtig findet, müsst ihr das auch richtig finden")



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