Ja, ich habe mich ja auch schon längst in meinem vorherigen Beitrag korrigiert. Da stand ja "je Abschnitt mind. 30 Tage", somit wäre das also möglich.
Allerdings scheint es bei den Bundesländern in manchen Dingen im KPP Unterschiede zu geben:
Der Krankenpflegedienst in einer Psychiatrie bzw. Psychosomatik wird in manchen Bundesländern NICHT anerkannt!
Diese Aussage gilt wie viele im Zusammenhang mit dem Krankenpflegepraktikum nicht für alle Bundesländer - Hamburg erkennt zum Beispiel 30 Tage auf einer psychiatrischen Station an. In NRW wird ggf. eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Voraussetzung für eine Anerkennung ist in jedem Fall eine genaue Tätigkeitsbeschreibung der Pflegedienstleitung.
NICHT anerkannt werden Dienste im Bereich:
Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal, Ambulanz oder Dialysestation
Vorsorgeeinrichtung
Einrichtungen, bei denen kosmetische Behandlungen im Vordergrund stehen
Rehabilitationseinrichtungen
Altenpflegeheim
Behindertenheim
Mobiler Sozialer Hilfsdienst
Arzt- oder Gemeinschaftspraxis
ambulantes Dialysezentrum
Auch hier bestehen von Bundesland zu Bundesland Unterschiede. Schaut am besten auf die Homepage eures zuständigen LPA, BEVOR ihr ein Praktikum beginnt. Allerdings solltet ihr beachten, dass eine "Vorabanerkennung" keinesfalls möglich ist. Ihr könnt euch lediglich über die Bedingungen informieren.
Also in NRW hieß es vom LPA, dass man das splitten kann, wie man will.
"Eine Aufteilung in einenAbschnitt zu 90 Tagen bzw. zwei Abschnitten zu mindestens 31 und 59 Kalendertagen, 32 und 58 etc. oder 45 und 45 Kalendertagen ist auch möglich. "
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soz...n_Jun_2014.pdf
In Sachsen-Anhalt spricht das LPA von drei Monaten, aber das Aufteilen wird nicht wirklich erwähnt.
"3 Monate Krankenpflegedienst nachzuweisen (90 Kalendertage)"
Laut Prüfungsamt LMU:
Ich würde mich da also vorher bei meinem Prüfungsamt erkundigen, bevor du am Ende ein Problem mit der Anerkennung bekommst.Alle Landesprüfungsamter haben sich bundesweit auf folgende Splitting-Möglichkeiten abschließend geeinigt:
3 Monate zusammenhängend
2 Monate und 1 Monat
3 x 1 Monat sowie
6 Wochen und 7 Wochen (42 und 49 Kalendertage)
Aber im Endeffekt muss es doch das LPA anerkennen, in dessen Bundesland man studiert? Oder gibt's die Möglichkeit, sich das KPP bei LPA-1 anerkennen zu lassen und dann bei LPA 2 einzureichen? (Nach dem Motto: "Wenn 1 das richtig findet, müsst ihr das auch richtig finden")