Korrekt, das Datum der Unterschrift darf nicht vor dem bescheinigten Zeitraum liegen.
Also lieber die Unterschrift am Montag einholen (falls derjenige dieses Unterschriftsdatum nicht vordatieren möchte) und im KH abholen.
Im übrigen nochmal darauf achten, ob die zuständige LPA z.B. 1 Monat als 30 Tage auslegt (z.B. Ba-Wü) oder 1 Monat als Kalender-Monat (ABER mind. 30 Tage bzw. 31 Tag ) wie z.B. Hamburg.