teaser bild
Seite 928 von 946 ErsteErste ... 428828878918924925926927928929930931932938 ... LetzteLetzte
Ergebnis 4.636 bis 4.640 von 4729
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #4636
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    06.05.2014
    Beiträge
    285
    Korrekt, das Datum der Unterschrift darf nicht vor dem bescheinigten Zeitraum liegen.
    Also lieber die Unterschrift am Montag einholen (falls derjenige dieses Unterschriftsdatum nicht vordatieren möchte) und im KH abholen.
    Im übrigen nochmal darauf achten, ob die zuständige LPA z.B. 1 Monat als 30 Tage auslegt (z.B. Ba-Wü) oder 1 Monat als Kalender-Monat (ABER mind. 30 Tage bzw. 31 Tag ) wie z.B. Hamburg.



  2. #4637
    Premium Mitglied
    Registriert seit
    26.04.2018
    Beiträge
    225
    Ich habe vor, nächstes Jahr einen Monat KPP in Südamerika zu machen.
    Jetzt ein paar kurze Fragen dazu (vielleicht hat das ja auch schon Mal jemand gemacht?):
    -Eine fest vorgeschriebene Stundenzahl pro Woche gibt es nicht, oder? Also wenn ich gefragt werde, wie lange ich pro Tag da bleiben möchte und ich sage 5 Stunden oder so, würde das Praktikum trotzdem anerkannt werden, oder steht die Stundenzahl irgendwo drauf?
    -selbiges zum Thema Wochenende, wobei ich gelesen habe, dass es auch in Deutschland KHs gibt, die den Pflegepraktikanten am WE immer freigeben?
    -Auf der Website der LMU steht, man braucht für die Anrechnung von Auslandspraktika, zusätzlich zur normalen Bescheinigung und einem Antragsformular, eine

    "Zusatzbescheinigung (Original und Kopie) des Krankenhauses, welche Ihre dort ausgeübten Tätigkeiten beschreibt sowie ärztlichen Leiter und Pflegedienstleiter des Krankenhauses benennt und das Krankenhaus mit Bettenzahl und Stationen kurz darstellt. Selbstverständlich ist auch diese Bescheinigung mit Stempel/Siegel des Krankenhauses zu versehen und muss durch den Pflegedienstleiter unterzeichnet sein. Grundsätzlich sollte die Bescheinigung auf dem Briefkopf des Krankenhauses erfolgen."

    Weiß jemand wie genau die Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten sein muss? So richtig wie eine Art Protokoll, oder mehr allgemein ein, zwei Sätze à la "war auf der Station XY und hat dies und das gemacht"?

    Vielen Dank schonmal
    Viele Grüße



  3. #4638
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Registriert seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Wichtiges Stichwort "Vollzeit" oder vergleichbar und "ohne Unterbrechung".WE sind grundsätzlich frei, man kann sich aber durch WE natürlich freie Tage unter der Woche erarbeiten.

    Aus der Bescheinigung soll halt hervorgehen, dass du PFLEGERISCHE Tätigkeiten ausgeübt hast, dass es ein reguläres Krankenhaus und eine normale Bettenstation war. Und dann möglichst schnell nach Rückkehr anerkennen lassen, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



  4. #4639
    Premium Mitglied
    Registriert seit
    26.04.2018
    Beiträge
    225
    Vielen Dank für die Antwort!
    Verstehe ich das richtig, dass das mit der Vollzeit in dieser Zusatzbescheinigung stehen sollte? Im Vordruck für die "normale" Bescheinigung steht davon nix...

    Anerkennen lassen geht glaube ich erst wenn ich immatrikuliert bin, also ab nächstem WS, da man dafür eine Studienverlaufsbescheinigung(?) oder so ähnlich braucht.



  5. #4640
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    06.05.2014
    Beiträge
    285
    Zitat Zitat von doro2000 Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die Antwort!

    Anerkennen lassen geht glaube ich erst wenn ich immatrikuliert bin, also ab nächstem WS, da man dafür eine Studienverlaufsbescheinigung(?) oder so ähnlich braucht.
    Das ist so nicht ganz korrekt.

    Auch wenn du noch nicht immatrikuliert bist kannst du dir das KPP schon anerkennen lassen.
    Zuständig ist dann das LPA des Bundeslandes in dem du geboren bist.

    Bist du im Ausland geboren, dann ist die LPA in Düsseldorf zuständig.
    Für Bremen oder Brandenburg (da bin ich mir nicht 100% sicher) müsste auch die LPA Düsseldorf zuständig sein.



MEDI-LEARN bei Facebook