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  1. #516
    Registrierter Benutzer Avatar von lemonsoda
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    nochmal ne Frage (für meinen letzten Monat) :

    Wie war das mit psychatrischer Station - erlaubt oder nicht?
    Und ist es nicht sowieso egal, wenn ich von dem KKH nur meinen Stempel bekomme???

    Danke!



  2. #517
    Registrierter Benutzer Avatar von lemonsoda
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    Bitte!!!!
    Ich will nur vorher warnen: wenn mir hier keiner antwortet, mach ich einen neuen Thread auf....

    Ich hab die Suchfunktion genutzt und nix gefunden .

    Also, ich hab ein absolut traumhaftes Angebot bezüglich des Ortes, an dem ich meinen letzten Monat KPP absolvieren kann. Ich will das unbedingt machen!!! Ist allerdings ne psychatrische Station, und irgendwo hab ich mal gelesen, dass das per se nicht als Pflege-Station anerkannt wird. Sind das die LPAs, die da so hinterher sind, oder eher die Pflegedienstleistungen hier in D?

    Auf dem internationalen Vordruck muss die Station ja nicht eingetragen werden, da wäre da dann ja nur der Krankenhausstempel. Und die werden ja wohl kaum in 5 Jahren oder wann in ...... (ahhhh, darf gar nicht daran denken, geschweige denn es laut aussprechen oder gar schreiben) anrufen und sich durch das größte KKH des Landes fragen, auf welcher Station ich denn KPP gemacht habe - oder????

    Nein, ich will jetzt keine Garantie oder so. Nur mal so hören, ob ein LPA sowas schon mal gemacht hat (bzw LPA NRW) und ihr davon gehört hättet... So als kleine, kleine Absicherung...



  3. #518
    Platin Mitglied Avatar von sunny03
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    Hi lemonsoda,

    hier erstmal das Merkblatt vom LPA NRW: http://www.brms.nrw.de/aufgaben/Orga...natigerKPD.pdf
    Dort steht, es muss in einem Krankenhaus auf einer bettenführenden Krankenpflegestation gemacht werden.
    Aber wie du schon richtig schriebst, auf den Vordruck kommen lediglich die Unterschrift der PDL und der Stempel des KKH. Ich denke, wenn sich diese Station in einem KKH befindet (also keine reine Psychiatrie) dann wirst du wohl kaum Probleme bekommen. Der PDL sollte das relativ egal sein; nur das LPA legt Wert auf den Zusatz "bettenführende Station".
    Habe allerdings noch nie gehört, dass die das mal überprüft hätten. Das passiert höchstens, wenn du dich nicht an die zeitlichen Vorgaben (sprich Block á 30 Tage in der VLfreien Zeit bzw. Zeit nach dem Abi) hälst.
    Also keine Panik und viel Spaß beim Praktikum (vielleicht haben die auf der Station ja auch ein paar Betten )



  4. #519
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    Hallo!

    Ich hätte da auch noch ne Frage...
    Ich muss das Praktikum ja in der vorlesungsfreien Zeit bzw. nach dem Abi absolvieren... ich bin aber schon für einen anderen Studiengang eingeschrieben und werde mich fürs WS06/07 für Medizin bewerben. Dann ist es doch sicher kein Problem, wenn ich das Praktikum jetzt im SS mache, obwohl ich bereits studiere, oder?? Das gilt doch hoffentlich nur für das Medizinstudium....



  5. #520
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    nö, ist kein problem, wie schon richtig erkannt, hauptsache nach abi.

    ach ja, heut war der letzte tag meines 3monatigen pflegepraktikums, yeah!



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