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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #751
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Hi Irina.
    1. Ja, geht. Mindestens 30 Kalendertage pro Block, es können also auch 2x45 sein.
    2. Die Bescheinigung kannste einfach aufbewahren und dann mit der Physikums-Anmeldung zum LPA bringen. Wenn das KH sich nicht ganz sicher ist mit der Bescheinigung, es gibt Vordrucke bei allen LPA's, auch im Internet zum Download. Solltest du noch auf den Studienplatz warten müssen oder du sicher gehen möchtest kannst du die Bescheinigungen auch in den ersten Semestern mal zum LPA schicken und um Anerkennung bitten. Das spart dir u.U. kurz vorm Physikum einiges an Rennerei.

    Viel Erfolg und Spaß,
    Lars
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



  2. #752
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Zitat Zitat von THawk
    1. Ja, geht. Mindestens 30 Kalendertage pro Block, es können also auch 2x45 sein.
    Sorry, aber diese Information stimmt meines Wissens NICHT! Ich bin der Meinung, dass wenn du länger als 30 Tage arbeitest, aber die 60 nicht voll machst, du diese Tage für nichts und wieder nichts gearbeitet hast. Du musst immer 30 Tage voll machen! Demnäch wären 2 x 45 Tage nichts weiter als 2 x 30 Tage ---> man muss nochmal 30 Tage am Stück machen

    EDIT: Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Hab's gerade nochmal auf der Seite des LPA Düsseldorf nachgelesen. Als ich damals angefangen habe, galt das noch nicht so mit dieser Möglichkeit des Splittens in 45 + 45 oder auch 54 + 35 Tage, was nun offenbar möglich ist. Also, am besten einfach mal auf die entsprechende Seite gehen und sich das Merkblatt zum Praktikum im Krankenpflegedienst ansehen

    Link gibt's HIER
    Geändert von Hoppla-Daisy (27.07.2006 um 12:34 Uhr)
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



  3. #753
    Registrierter Benutzer Avatar von my_precious
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    das forular in dem link, das du gepostet hast, hoppladaisy, ist das nun ganz allgemein gültig? also kann ich das meinem krankenhaus vorlegen oder ist das nur von einer bestimmten uni bzw fakultät oder so..?



  4. #754
    very nice! i like! Avatar von jofo.
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    Zitat Zitat von my_precious
    das forular in dem link, das du gepostet hast, hoppladaisy, ist das nun ganz allgemein gültig? also kann ich das meinem krankenhaus vorlegen oder ist das nur von einer bestimmten uni bzw fakultät oder so..?
    Ist allgemeingültig!



  5. #755
    Registrierter Benutzer Avatar von Irina86
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    jetzt kommt eine noch blödere frage als die zuvor:


    wie lang sind eigentlich die semesterferien???

    wenn ich es nämlich in 2 X 45 tage einteilen würde, müsste ich natürlich 45 tage am stück in den ferien machen ...

    liebe grüße, irina
    http://spielwelt15.monstersgame.net/?ac=vid&vid=39006827

    Das Glück besteht nicht darin, daß du tun kannst, was du willst, sondern darin, daß du immer willst, was du tust.

    Leo N. Tolstoi (1828-1910), russ. Schriftsteller



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