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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #241
    Registrierter Benutzer Avatar von Pille_McCoy
    Registriert seit
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    2.WBJ Kardiologie
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    621
    Also in dem KH wo ich gerade mein PP ableiste, musste ich auch nicht nachweisen, dass ich bereits immatrikuliert bin.
    Hör Dich einfach weiter um, du findest bestimmt ein passendes KH.
    Ich würde allerdings Rücksprache mit deinem LPA halten, ich habe auch erst telefonisch nachgefragt, ob mir das Praktikum angerechnet wird, da ich ja noch nicht studiere.

    Nun habe ich zumindest die mündliche Zusage, dass das kein Problem sei, im Zweifel bringt mir die mündliche Zusage zwar nichts, aber ich denke einfach mal positiv.



  2. #242
    Benutzter Registrierer Avatar von W1nston
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    Im Limbus zwischen HEX und Approbations-beantragung
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    215
    Hallo zusammen!

    Bin gerade auch im Praktikum zugange und hätte mal 'ne Frage zu den gesetzlichen Regelungen des Pflegepraktikums - genauer: Was darf man lt. Gesetz überhaupt machen, was nicht?

    Ist der einzige Punkt, wo das genauer definiert wird dieses "Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen." in der AppO? Oder steht das irgendwo noch genauer? Ich habe z.B. auch mal gerüchteweise gehört, dass die Station, auf der man Praktikum macht, mindestens 9 Betten umfassen muss.

    Ist nämlich so, dass mir jeder der Schwestern/Pfleger/Ärzte/Ärztinnen was anderes "erlaubt" bzw. jede/r fragt "Darfst du eigentlich..." ... naja, wenn ihr 'nen Link habt oder es zufällig wisst, immer her damit

    Wünsche allen, die im Praktikum malochen noch viel Spaß!



  3. #243
    Gold Mitglied
    Registriert seit
    18.03.2005
    Semester:
    Examensvorbereitung
    Beiträge
    348
    Hi!
    Ich habe hier den ganze Threat durchgelesen und immer noch eine Frage:
    Ich bin Rettungsassistent und möchte mir die Ausbildung anerkennen lassen, damit ich weiß wieviel Praktikum ich noch vor dem Studium ableisten muss!

    Nun meine Frage:
    1. Ich bin in NDS geboren, also ist das LPA Niedersachen für mich zuständig!
    2. Wenn die mir alles anerkennen (oder auch nur einen Teil, egal) - gilt das dann für alle Bundesländer? Oder muss ich:
    3. bei einem Studium, evtl. NRW, BW, ... mich erneut um die Anerkennung bei dem dann zuständigen LPA bemühen?

    Danke!
    Hawk

    P.S. Es steht dann immer noch die Frage im Raum, wie lange die Beseinigung gültig ist (sollte ich sie mir gleich besorgen - dann ist das schonmal fertig) oder sollte ich bis zum Studium warten?



  4. #244
    Registrierter Benutzer
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    87
    Zitat Zitat von Sebastian1
    Das Pflegepraktikum muss NACH dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (sprich: dem Abi) und VOR dem Physikum (bzw. dem Anmeldeschluss zu selbigem) absolviert sein.
    Ob das dann 2 oder 3 Jahre her ist, ist egal.
    Gruß,
    Sebastian
    habs in den sommerferien "auf eigene faust" gemacht! zählt das nich?
    ging ja nich von der schule aus!
    ich hab damals in meinem unwissen 4 wochen gemacht und hatte die WEen frei! das macht also 20 arbeitstage!!
    muss auf der bescheinigung irgendwas von der anzahl der arbeitstage draufstehen?



  5. #245
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    da wo die Sonne aufgeht
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    Hi mastdarm

    Damit dir das Praktikum anerkannt wird, musst du mindestens 30 Kalendertage gemacht haben (also vom ersten bis letzten Tag, dazwischen darfst du die normale Anzahl Tage frei haben). Wenn du also wirklich nur 4 Wochen (sprich 28 Tage) gemacht hast, wird es dir sicher nicht anerkannt - sorry.

    Wegen dem Zeitpunkt hängt es vom zuständigen Landesprüfungsamt ab. Hier in Sachsen wird nur ein "gewisser zeitlicher Zusammenhang", genauer max. 2 Jahre vor Studium erwartet (s. hier: http://www.rp-dresden.de/lpa/az/az_pflege.htm). Welches LPA zuständig ist, siehe weiter oben im thread.

    Alles klar?

    Lars
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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