Zitat von
SuperSonic
Wenn man das KPP nicht in der "Semesterzeit", wie du sie nennst, machen dürfte, könnte man es nur vor dem Studium ableisten. Denn die "Semesterzeiten" sind immer 1. April - 30. September für ein Sommersemester und 1. Oktober - 31. März für ein Wintersemester. Es gibt keine "Nicht-Semester-Zeit" dazwischen!
Ausschlaggebend sind also die vorlesungsfreien Zeiten (im Gesetzestext "unterrichtsfreie Zeiten" genannt). Wenn du bis einschließlich 13.04.2009 das KPP machst, gibt es sicher keine Anerkennungsprobleme, aber ab dem 14.04. (erster Tag der Vorlesungszeit) muss der entsprechende Zeitraum vom LPA nicht anerkannt werden. Das wäre insbesondere dann frustrierend, wenn du vor dem 14.04. nicht auf mind. 30 Tage kommen würdest. Die <30 Tage wären dann für die Katz' gewesen (außer die PDL ist zuvorkommend), weil ein KPP-Abschnitt ja mind. 30 Tage betragen muss.
Gruß,
SuperSonic