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  1. #246
    Registrierter Benutzer
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    hi
    hab trotzdem nochmal ne frage!

    angenommen: ich mache ein pflegepraktikum das vom 1. april bis inkl. 30 april geht! ich arbeite aber nicht an den wochenenden.
    gilt das auch? wer schafft es schon, 30 tage nonstop jeden tag 8 stunden im pflegedienst zu arbeiten, ohne mal nen tag frei zu haben??

    kurz: sind in diesen 30 tagen arbeitsfreie tage einberechnet?



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  2. #247
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    Also, am Wochenende musste ich nie arbeiten, auch nicht an feiertagen. ich glaub, man darf selbst als Pfleger nur 10 tage am Stück arbeiten, also keine Angst!
    Ich will jetzt noch ein praktikum in ner neurologische Rehaklinik, bzw. nennt es sich auch "Neurologische Fachklinik" oder so. Gilt das jetzt als rehaklinik oder als KLinik? Im ersten Beitrag steht nämlich, dass ein Praktikum in ner rehaklinik nicht zählt. Wäre irgendwie doof. Aber die Pflegedienstleitung meinte, ich kann das für ein medizinstudium nutzen.



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  3. #248
    unsensibel Avatar von Lava
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  4. #249
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    ok
    vielen dank erst ma!
    meine fragen sind soweit alle geklärt; bis auf eine:

    ich finde im internet keinerlei hinweise, dass man das KPPraktikum nicht schon in der schulzeit absolvieren darf!

    wo genau steht das??



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  5. #250
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    Also wo das genau steht weiß ich auch nicht. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass du das Praktikum erst nach dem Abi machen darfst.

    Das LPA in NRW möchte neben einer Bescheinigung vom Krankenhaus auch den Zeitpunkt deines Abiturs genau wissen, ...


    Von daher würde ich es nicht riskieren, ...



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