Ich kann mir nicht vorstellen, dass du Probleme bekommst. Ich konnte einfach mein Examenszeugnis bei der Physikumsanmeldung einreichen und hab das Praktikum und den Erste-Hilfe Kurs anerkannt bekommen. Das war beim LPA Marburg.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du Probleme bekommst. Ich konnte einfach mein Examenszeugnis bei der Physikumsanmeldung einreichen und hab das Praktikum und den Erste-Hilfe Kurs anerkannt bekommen. Das war beim LPA Marburg.
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aus der Approbationsordnung:
Die Geschichten mit der nur teilweisen Annerkennung betreffen nur Ausbildungen/Dienste, die nicht explizit erwähnt sind (Rettungsdienst.. da sind ja eher nur die Praktika direkt "anrechnungswürdig")/nicht unbedingt unmittelbar pflegerisch (Zivildienst im Krankentransport..) - Kinderkrankenpflege sollte da wirklich kein Problem sein sowohl was die Anerkennung als "Krankenpflegedienst" angeht als auch bzgl. des Erste Hilfe Scheins.§6 (...)
(2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:
1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in
vergleichbaren Einrichtungen,
2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines sozialen Jahres nach den
Vorschriften des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres,
3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes nach den
Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
4. eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger, in der Krankenpflege,
Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe.
(ÄAppO, 2002)
Beim Erste-Hilfe-Schien wäre ich da vorsichtiger und würde das zu Beginn des Studiums beim dann zuständigen LPA nachfragen.
KPP wird dir wohl auf jeden Fall anerkannt. Aber EH-Kurs kann schon "verfallen", die Anerkennung hängt vom LPA ab. Aber ein Wochenende wirst du in den ersten vier Semestern schon erübrigen können
"Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran
Halli-hallo
Vielen Dank für die positiven Antworten. Ich habe halt nur Angst gehabt, dass ich genau einen Monat dran vorbeischlittern könnte, da ich was gelesen habe davon, dass so Sachen nur max. 2Jahre gültig sind.
Da ich nicht in der Kinderkrankenpflege arbeite seit Ausbildungende hatte ich halt gerechnet:
Ende Ausbildung: Sept.2008; Anfang Studium voraussichtlich: Okt. 2010
Somit hatte ich gedacht, dass die Ausbildung mir evtl. nur bis Sept. 2010 angerechnet werden könnte und wenn die da beim LPA knauserig sind und ich auch noch Pech habe, nochmal 90d KPP machen muss....
Lange Rede kurzer Sinn.
...das Bundesland in dem ich geboren wurde oder das in dem ich die Ausbildung absolviert habe? Sind nämlich 2 verschiedeneWenn du noch keinen Studienplatz hast, ist das LPA des Bundeslandes, in dem du geboren wurdest, zuständig. Bei Geburt im Ausland das LPA in NRW.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Ria84
Soweit ich weiß, ist immer das, wo du geboren wurdest verantwortlich, egal wies mit der Ausbildung aussieht.