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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #2756
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Wie schon ganz richtig gesagt wurde - das für deinen Geburtsort zuständige LPA. Nicht das der Ausbildungsstätte.
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
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  2. #2757
    Göttingen Registrierter Benutzer Avatar von Yggdrasil
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    Also das Zeugnis des Krankenpflegepraktikums reicht man ja "normalerweise" erst zum Physikum mit den anderen Unterlagen beim LPA ein....
    so nun war ich eigl bis jetzt der Meinung gewesen, dass man, zumindestens das Zeugnis vom KPP, bereits früher dort einreichen kann und die das "zwischenspeichern"...aber anscheinend dient das frühere Einreichem von dem Zeugnis nur der Prüfung, ob das KPP auch ordnungsgemäß war...

    Also gilt das generell so, dass das Einreichen des KPP-Zeugnisses bei der LPA erst beim Beantragen der Prüfung fürs 1. Staatsexamen möglich ist?

    *grad verwirrt sei*



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  3. #2758
    IntubierTier Avatar von papiertiger
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    das Einreichen als solches geht erst mit der Physikumsanmeldung, ja.

    Allerdings war es z.B. bei mir so, dass ich die Zeugnisse beim LPA mal gezeigt habe (weil ich mir nich sicher war, ob eines davon von der Form her ok ist oder ob ich mir nochmal ne neue Bestätigung holen muss, Unterschrift stammte nicht von der PDL persönlich etc.) und die das dann angeschaut, für ok befunden, zusammengeheftet und nen Stempel drauf gemacht haben - meinten, somit sei das jetzt endgültig alles anerkannt und selbst wenn das nu bei der Physikumsanmeldung dann ein anderer Mitarbeiter/ein anderes LPA in die Finger kriegen sollten hätten die da nix mehr anzuzweifeln, die Anerkennung wäre mit diesem Stempel jetzt quasi offiziell bestätigt. Hoffen wir mal, das das auch so ist ;)

    Würde also, wenn du in irgendeiner Form Zweifel hast ob das so anerkannt wird, einfach mal beim LPA vorbeischauen/das hinschicken und die draufgucken lassen.. spart im Fall der Fälle dann Stress ummittelbar vorm Physikum ;)



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  4. #2759
    Gold Mitglied
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    Hallo!
    Ich hätte da nochmal eine Frage:
    Also, ich habe bereits einen Monat KPP geleistet und möchte jetzt die restlichen beiden Monate im Ausland machen. Da die Bescheinigung dann ja auch alle Kriterien wie hier erfüllen muss, aber die Tätigkeiten im Praktikum aufgeführt sein müssen, wollte ich diejenigen fragen, die vllt. auch im Ausland waren oder es vor haben, was sie da stehen haben bzw. hatten. Gehen so Sachen wie "Essen austeilen", "Patienten bei der Körper-, Mund-, und Zahnpflege behilflich sein" etc. ?? Zumal dass dann auch noch ins Englische übersetzt sein müsste.
    Da es das KPP als solches in anderen Ländern ja nicht gibt und somit weitestgehend unbekannt ist, wurde ich seitens des KH nach den genauen Tätigkeiten gefragt. Und ich möchte eben sichergehen, dass das dann auch alles so draufsteht, dass es ohne Probleme anerkannt wird.
    Hatte mich zwar auch schon an einige LPA gewandt, allerdings nicht wirklich eine zufriedenstellende Antwort bekommen.

    Danke!



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  5. #2760
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Und wenn du einfach das vorformulierte Zeugnis vom LPA nimmst?
    Hier z.B. das in Englisch vom LPA Sachsen: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/...tname=RPDD_LPA

    Da steht allerdings keine genaue Tätigkeitsbeschreibung drauf. Wird anscheinend von denen nicht gefordert.
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