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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #2766
    Klinik!
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    Zitat Zitat von KoelnerMedizin Beitrag anzeigen
    Ist es möglich, das Krankenpflegepraktikum mit dem Zivildienst zu vereinen? Ich trete ein paar Tage nach dem Abiball meinen 9-monatigen Zivildienst in der Uniklinik Köln in der Gastroenterologie an. Mein Tätigkeitsbereich wird der Pflegedienst sein. Glaubt ihr, dass ich diese Tätigkeit im Rahmen des Zivildienstes nachher an der Uni anrechnen lassen kann?
    Ja wird zu 100% anerkannt, danach brauchst du kein KPP mehr zu machen. Es sei denn du arbeitest nur im Büro und machst Verwaltungskram. Wir Kölner haben auch den Vorteil, dass wir die Sachen nicht vom LPA anerkennen lassen müssen, sondern vom Studiendekanat und mit denen kann man dann bei bedarf auch immer noch mal reden, hab aber noch von niemandem gehört der irgendwie Probleme mit der Anerkennung hatte.



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  2. #2767
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    Ich hatte 9 Monate Zivi in der Pflege und keinen einzigen Tag, keine winzige Sekunde, anerkannt bekommen.
    Danke LPA Baden-Württemberg!



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  3. #2768
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    @Mr. Pink: Waaaasss???? Aber dort hast du doch 9Monate lang genau das "betrieben" was man in einem "stinknormalen KPP" auch macht!!! Tz tz

    Ich hab nochmal ne Frage. Bin Kinderkrankenschwester und meine Ausbildung wird zu Studiumsbeginn genau 2Jahre u. 1Monat alt sein. Nun bin ich schon ewig am rumtelefonieren (ZVS, Uni in Berlin, LPA in Berlin) um zu fragen, ob die Ausbildung anerkannt wird und ich dann kein KPP mehr machen muss, aber KEINER konnte mir bisher weiterhelfen...

    Könnt ihr mir nochmal genau sagen WO GENAU ich das erfragen muss? Ich werd sonst noch wahnsinnig. Mir war so wie zuständiges Landesprüfungsamt in dem Bundesland wo man geboren ist, oder etwa nicht????

    Lg,Ria



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  4. #2769
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Mr. Pink - hast du denn auch stationäre Pflege gemacht? Das ambulante Pflege nicht anerkannt wird, ist z.b. schon ganz lange so.

    Ria: So lange du nicht studierst, ist das LPA zuständig, in dessen Bereich du geboren bist. Die ZVS hat damit nichts am Hut und auch die Universitäten können dazu keine Auskunft geben. Im Zweifelsfall (und falls es wegtechnisch möglich ist) einfach mal mit deinem Examens-Zeugnis hingehen und direkt mit denen sprechen. Ab Studienbeginn richtet sie die Zuständigkeit der LPAs dann logischerweise nach deinem Studienort.
    Viel Erfolg!
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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  5. #2770
    Organisationstalent
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    Huhu,

    ich habs geschafft und bin endlich zur sogenannten Fr. Hahn durchgedrungen, welche mir endlich endlich Auskunft geben konnte. Meine Berufsausbildung wird zu 100% als Kpp anerkannt und auch der 1.-Hilfe-Schein bleibt mir dadurch erspart sagte sie! Ist das nicht toll?! Freu *indieLuftspring*

    Jetzt aber nochmal ne Frage. Wenn ich jetzt nicht in Berlin fürs Studium genommen werde, sondern in ein anderes Bundesland versetzt werde, kann es mir passieren, dass die das wiederum nicht anerkennen???? Ich meine kann es z.B. sein ich komme nach XY und die haben strenge Regeln und sagen z.B. das KPP oder das Ende der Berufsausbildung darf zu Studienbeginn max. 2Jahre alt sein. Meine Ausbildung ist ja dann älter! Muss ich dann das Kpp evtl. nochmal machen???

    Oder zählt lediglich, dass ich geborene Berlinerin bin und deshalb egal wo ich studiere immer das LPA für Berlin für diese Anerkennung bei mir zuständig ist?!

    *verwirrtbin*

    LG,Ria



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