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  1. #2996
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Logo Beitrag anzeigen
    Die Durchführungsverantwortung trägt hauptanteilig letzlich die jeweils höchstqualifizierte beteiligte Person. Bei KP-Praktikanten geht man i.d.R von keinerlei Qualifikation aus!
    Wenn also der Pflegepraktikant i.m. spritzt und es nen schönen Abszess gibt, stehen der zuständige Pfleger und die Pflegeleitung dafür gerade.
    Im Haftungsfall hat also der Pfleger bzw. die PDL quasi "virtuell" die Spritze gegeben...
    Der Einwand das der unqualif. Praktikant die Handlung ablehnen müsste, wenn er diese sich nicht zu traut (Remonstration) greift beim Praktikanten eben insofern nicht wirklich, als dass er mangels Sachkenntnis keine adäquate Einschätzung leisten kann.

    Zur "Verantwortung" ansich: Auch diese setzt IMMER Einsichtsvermögen vorraus. Gilt auch für moralische Verantwortung.
    Wäre bei einem Praktikanten und dem "in die Hypo ballern" Beispiel nicht gegeben...

    FAZIT: Macht die Leute hier doch nicht so wild!
    Die meisten Praktikanten sind VIEL vorsichtiger/umsichtiger/sensibilisierter als die Pflege/Ärzte...

    Gruß
    LOGO
    Im Falle, dass die Spritze unter Aufsicht von Pfleger oder Arzt gegeben wird, kann ich deine Argumentation sogar nachvollziehen. Aber letztendlich besteht die Pflicht zur Remonstration bei soetwas. Ich habe z.B. von der PDL eine Infobroschüre zum KPP bekommen und da stand ganz klar drin, wovon ich die Finger zu lassen habe. Vielleicht wird man letztendlich nicht allein haften, aber Konsequenzen wirds auf jeden Fall haben und das Risiko würde ich eben nicht eingehen.



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  2. #2997
    Platin Mitglied Avatar von DocMartin
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    Zitat Zitat von lua-cheia Beitrag anzeigen
    bei mir waren beim spritzen immer die assistenzärztinnen dabei....
    Wenn du nen Kerl bist, war das n Hammerspruch^^






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  3. #2998
    Diamanten Mitglied
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    Normalerweise seh ich immer solche Doppeldeutigkeiten, vielen Dank für den Hinweis!



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  4. #2999
    Platin Mitglied Avatar von DocMartin
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    gerne gerne






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  5. #3000
    Registrierter Benutzer
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    Aber mal eine Anmerkung dazu. Ihr schreibt, es sollten nur Personen mit entsprechender Ausbildung Blut abnehmen. Also ich denke nicht, dass eine Krankenschwester oder Arzthelferin Unmengen mehr an theoretischen Kenntnissen besitzt, die relevant fürs Blutabnehmen sind, die man dem KPPler nicht in einer kurzen Erklärung vermitteln kann. Ein KPPler, der bereits ein Semester studiert hat, wird wohl theoretisch von der Anatomie um Welten mehr Wissen haben, als eine Schwester oder Helferin. Beim Blutabnehmen wird das aber wohl nicht so viel nützen.

    Natürlich steht das Blutabnehmen nicht in der Tätigkeitsbeschreibung des KPPlers, ich frage mich aber schon seit meinem eigenen Studium, warum man im KPP nicht was Vernünftiges beigebracht bekommt, was man später gebrauchen kann. Blutabnehmen oder Spritzen würde da für mich auf jeden Fall dazu gehören. Als Famulant ist es dann plötzlich selbstverständlich, dass man das nach kurzer Einführung machen darf, obwohl die praktischen Fähigkeiten sicher noch nicht weiter sind als als KPPler.



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