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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #306
    läuft... Avatar von altalena
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    Also, ich hatte jedes zweite Wochenende Dienst... anfangs..... dann hat mir die Stationsschwester auch mal zwei Wochenenden nacheinander frei gegeben



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  2. #307
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    Zitat Zitat von Mediziner?
    Hallo,

    habt ihr während des Pflegepraktikums auch immer am Wochenende arbeiten müssen. Bin außer einmal immer am Wochenende eingetragen. Echt total mies!!!
    In welchem Zeitraum muss man das eigentlich absolvieren. Hab nämlich zwischen Klasse 12 und 13 schon 30 Tage absolviert. Kann ich die anrechnen lassen? Wehe, wenn nicht!!!

    Grüßle
    Hallo, ich mach auch gerade mein Pflegepraktikum. Heut hat mir die Stationsschwester gesagt, dass ich nächsten Samstag und Sonntag beide Tage Frühdienst hab. Bin ich zwar nicht so begeistert von, weil ich dann wirklich 12 Tage hintereinander ohne Unterbrechung arbeite (von Montag bis Freitag), aber dafür ist das dann auch das einzige Wochenende, das ich arbeiten muss. Insgesamt mach ich 30 Tage, da sind also 4 Wochenenden drin. Deswegen kann ich mich wohl auch nicht beschweren über meinen Frühdienst am Wochenende. Wenn du fast immer am Wochenende eingetragen bist, hast du doch bestimmt wenigstens mal in der Woche frei, oder?

    Deine 30 Tage zwischen Klasse 12 und 13 werden nicht angerechnet. Ärgerlich, ne? Das liegt daran, dass es halt vorgeschrieben ist, dass das Praktikum "nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung" (sprich Abitur ) gemacht werden muss. Kann man leider nichts dran machen!

    Grüße



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  3. #308
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    hi!
    ich bin zur Zeit RS im praktikum.
    war 2 wochen auf intensiv und 2 wochen im OP
    hab jetz 4 woche hinter mir und 26 tage (davon 20 arbeitstage) bescheinigt bekommen!
    die OP-schwester wollte es nicht wagen inoffiziell 30 tage zu schreiben.
    die PDl hätte nichts gemerkt. so ein sch****
    darüber hinaus weiß ich nicht ob ich es anerkannt bekommen hätte!!

    zitat LPA RLP:
    -Negativabgrenzung "krankenhaus": OP, Anaethesiebereich, Notaufnahme, Ambulanz
    -ein im rahmen der ausbildung zum rettungssanitäter und zum rettungsassistenten abgeleisteter krankenpflegedienst kann nur die während der Ausbildung im Klinikpraktikum ausgeübte krankenplegerische Tätigkeit angerechnet werden. Sie ist durch eine bescheinigungdes krankenhauses im ausbildungsheft nachzuweisen.

    frage: wer hat erfahrung damit gemacht?? werhat vielleicht sogar sein klinikpraktikum aus der rs-ausbildung angerechnet bekommen, obwohl er im funktionsbereich war.

    ich hasse diese negativabgrenzung! ich finde die sinnlos.



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  4. #309
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    hallöle,

    habe am montag mein pflegepraktikum begonnen und jetzt tut sich eine frage auf:

    was genau bedeutet "3 blocks zu je 30 tagen" (so ähnlich sagt es doch die vorschrift fürs studium)? habe im praktikum nämlich relative viele freie tage, da ich laut stationsleitung nicht mehr als 38,5 stunden pro woche (vollzeit) arbeiten darf. deshalb schaffe ich natürlich auch in drei monaten keine 90 tage praktikum. wie wird das alles "verrechnet"??

    eine hilflose kleine gesa :p



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  5. #310
    Inflatable... Avatar von Cuff
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    Die Pflegedienstleitung muss dir zum Ende deines dreimonatigen Praktikums eine Bescheinigung hierüber austellen.

    Wenn du 90 Tage im Arbeitsverhältnis mit dem KH standest, werden dir auch 90 Tage bescheinigt. Hierbei spielt es keine Rolle ob du zwischendurch an den Wochenenden freihattest oder nicht.

    Das heißt:

    Monat hat z.B. 30 Tage von denen du im zweiwöchigen Rhythmus jeweils 11 Tage am Stück arbeitest und 3 frei hast. Mit der 38,5 Stundenwoche macht das 7 Stunden pro Tag.
    Damit hast du im Monat 6-8 freie Tage. Diese zählen aber als Arbeitszeit, da sie ja keine "längere" Unterbrechung sind!!!



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