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  1. #4401
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    Das Problem in Niedersachsen ist scheinbar tatsächlich, dass sie die Approbationsordnung wörtlich nehmen, da es heißt, man brauche 3 Monate KPP. Deshalb rechnen sie nicht mit 90 Tagen, sondern mit 3 Monaten, was in manchen Fällen eben 31 Tage pro Monat bedeuten würde.

    Anders kann ich mir das nicht erklären, ich werde aber Mittwoch nochmal genauer nachfragen...



  2. #4402
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    Ich habe auch dort zwei mal zur Sicherheit gefragt. Genereller Tipp für Studenten in Niedersachsen: Man muss immer einen Tag weniger im darauffolgenden Monat machen. Fängt man am 2.1. an, sollte man am 1.2 aufhören, denn damit erkennt das LPA einen Monat KPP an.



  3. #4403
    Der Weg ist das Ziel Avatar von Medicus_bonus
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    Moin Leute,

    ich studiere in Hannover Medizin und komme ins 3. Semester. Ich suche zur Zeit Informationen zum Pflegepraktikum, denn ich habe ein paar rechtliche Fragen.

    Wenn ich z.B. 30 Tage ( 1 Monat ) Pflegepraktikum mache wie viele freie Tage stehen mir dann zu? Und wo finde ich das schriftlich?

    Grüße, Medicus_bonus
    Geändert von Medicus_bonus (29.09.2015 um 23:43 Uhr)



  4. #4404
    Diamanten Mitglied
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    Interessanterweise geben weder Approbationsordnung noch die mir bekannten Merkblätter Auskunft dazu.

    Die übliche Regelung ist allerdings (hab noch nie was anderes gehört), dass man so viel arbeiten muss wie bei einer Vollzeitstelle, aber ohne Urlaubsanspruch - also fünf Dienste pro Woche. In Niedersachsen ist es ja wohl so, dass man drei Kalendermonate machen muss (und nicht 90 Tage) - wenn du also z.B. von 1. August 2016 bis 31. August 2016 ein Drittel deines Krankenpflegedienstes machen würdest, dann solltest du im Normalfall am 1.-5., 8.-12., 15.-19., 22.-26. und 29.-31. August Dienste haben. Manche Stationen teilen einen allerdings auch für Wochenenddienste ein, manche sogar für Nachtdienste (die ja länger sind), was dann alles nochmal etwas komplizierter macht. Aber wenn du im Durchschnitt fünf Dienste pro Woche hast, sollte es keine Probleme geben. Am Zeugnis steht von alledem jedenfalls nichts - fürs Zeugnis wichtig ist nur, dass du keine Unterbrechnungen (also Fehltage) hattest.

    Wie bei allem gilt auch hier: am besten vorher dein LPA fragen, denn die sind es ja auch, die deinen Krankenpflegedienst anerkennen müssen.



  5. #4405
    Der Weg ist das Ziel Avatar von Medicus_bonus
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    Mit dem LPA in Niedersachsen stehe ich in Kontakt, denn ich habe schon vor dem Studium gearbeitet und bekomme von dieser Tätigkeit 6 Wochen (1.5 Monate oder 42 Tage ) angerechnet.

    Jetzt habe ich weitere 6 Wochen abgeleistet, die PDL will mir aber nur 40 Tage unterschreiben anstatt 42 Tage und somit müsste ich dann nochmal 30 Tage antreten.

    Darauf habe ich gar keinen bock und ich bin auf das gleiche Problem wie du gestoßen. Man findet kaum irgendwo eine echte Regelung.

    Danke trotzdem. Ich hoffe einfach, dass ich die Unterschrift bekomme.



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