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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    Registrierter Benutzer Avatar von Gerlinde
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    Hallo Sebastian und Hellequin!

    Vielleicht könnt ihr mir noch eine Frage beantworten.

    Aber vorab, Sebastian, ich glaube, wir haben uns am Montag in Bochum gesehen. Kann das sein? - Hast du da die Infoveranstaltung für Erstis zusammen mit zwei Kommilitoninnen gegeben? Ich war übrigens die, die zu spät war, so ziemlich als letztes noch ´reingeplatzt ist und sich dann bis in die letzte Reihe durchgequetscht hat... Jedenfalls weiß ich von besagter Veranstaltung halt, dass ich mich an das LPA Düsseldorf wenden muss. Es war ja auch die Rede davon, dass man als Krankenschwester die Anerkennung bzgl. Pflegepraktikum so früh wie möglich auf den Weg bringen solle.

    Und in diesem Zusammenhang kam mir halt nachträglich auch noch eine Frage. Habe nach dem Abi mal ´nen achtstündigen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (so wie für den Führerschein). Der langt aber, glaube ich, nicht, gell? Aber hätte halt auch noch einen abgeschlossenen Sanitätshelferkurs (waren damals 60 Stunden, oder so) vorzuweisen. Gilt das auch?

    MfG und besten Dank!

    Gerlinde



  2. #42
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Original geschrieben von Gerlinde
    Und in diesem Zusammenhang kam mir halt nachträglich auch noch eine Frage. Habe nach dem Abi mal ´nen achtstündigen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (so wie für den Führerschein). Der langt aber, glaube ich, nicht, gell? Aber hätte halt auch noch einen abgeschlossenen Sanitätshelferkurs (waren damals 60 Stunden, oder so) vorzuweisen. Gilt das auch?

    MfG und besten Dank!

    Gerlinde
    Das für den Führerschein sind die "Sofortmaßnahmen am Unfallort"...die Zählen nicht. Was man dem LPA schließlich vorlegen muß, ist ein ganz normaler erste-Hilfe-Schein...nicht mehr und nicht weniger. Wenn Du keinen hast, nachträglich ausstellen lassen, wenn Deine Kurse das nötige Abdecken oder neu machen !

    Der Frosch
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



  3. #43
    Registrierter Benutzer Avatar von Gerlinde
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    Kennt jemand einen Sachbearbeiter beim LPA Düsseldorf, der als kooperativ gilt?



  4. #44
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    Mal eine Frage: Wo genau soll das denn stehen, dass man das Pflegepraktikum erst nach dem ABI ableisten darf...? Das das Schulpraktikum nicht langt erklärt sich allein dadurch, dass es keine 30 Tage lang ist. Aber in der Approbationsordnung steht nichts dergleichen. Ich habe 30 Tage vor meinem ABI gemacht und mache die letzten 60 später. Ich würde gerne wissen, wo geschrieben stehen soll, dass mir die 30 bestätigten Tage nicht angerechnet werden sollen, nur weil ich sie zufällig ein Jahr früher gemacht habe... In der Ordnung steht nämlich: Vor dem Studium oder in der vorlesungssfreien Zeit...



  5. #45
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Eine berechtigte Frage, die ich mir auch schon einmal gestellt hatte - und auch ans BMGS weitergeleitet hatte. Es geht hier um eine Spitzfindigkeit der Formulierung im darauffolgenden Satz.

    "[...] Es hat den Sinn, den Studienanwärter oder Studierenden [...]" etc....

    Hierbei wird der Begriff des "Studienanwärters" auf Leute bezogen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen - sprich: ihr Abi haben.

    Gruß,
    Sebastian



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