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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Hallo,

    da es hier immer wieder Fragen zum Pflegepraktikum gibt, gibt es hier jetzt eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen (natürlich mit den antworten dazu )

    Inhalt:

    1. Wann kann oder muss ich Pflegepraktikum machen?

    2. Wo kann ich Pflegepraktikum machen?

    3. Wie komme ich an einen Platz?

    4. Wie lange muss ich Prakikum machen? Kann ich es in mehreren Abschnitten machen?

    5. Gibt es eine bestimmte Bescheinigung für das Praktikum? Wenn ja, wo bekomme ich die?

    6. Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?

    7. Wie sind denn die Arbeitszeiten?

    8. Ich habe eine Berufsausbildung zum/zur xyz gemacht. Kann ich mir da etwas anrechnen lassen?




    Die Antworten:

    1. Wann kann oder muss ich Pflegepraktikum machen?

    Pflegepraktikum muss jeder machen, der in Deutschland Medizin studiert. Das Praktikum kann nach dem Abitur (Schulpraktika werden also nicht anerkannt) gemacht werden und muss bei der Anmeldung zum Physikum (im Regelfall nach dem 4. Semester) fertig absolviert sein.
    Wichtig: Das Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden!

    2. Wo kann ich Pflegepraktikum machen?

    Ausschliesslich im Krankenhaus. Kein Rettungsdienst, Altenheim, Reha-Klinik oder ähnliches. Im Krankenhaus muss es auf einer Station sein, die Fachrichtung ist egal. Es darf aber kein Funktionsbereich sein (EKG, OP, Labor etc....)

    3. Wie komme ich an einen Platz?

    Das ist einfach. Rufe im Krankenhaus an und frage die PDL (Pflegedienstleitung) nach einem Praktikumsplatz, das geht in den allermeisten Fällen sehr unkompliziert.

    4. Wie lange muss ich Prakikum machen? Kann ich es in mehreren Abschnitten machen?

    Das Praktikum dauert 3 Monate (=90 Tage). Es ist ebenfalls möglich, es in mehreren Abschnitten zu machen.
    Achtung: Ein Abschnitt muss mindestens 30 Tage dauern, kürzere Zeiten werden nicht anerkannt. Fragt ggfs. nochmal bei euerm LPA nach.

    5. Gibt es eine bestimmte Bescheinigung für das Praktikum? Wenn ja, wo bekomme ich die?

    Ja, die gibt es. Zu bekommen ist sie zum Beispiel hier. (<-- anklicken zum downloaden)

    6. Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?

    Natürlich. Ein krankenpflegepraktikum im Ausland wird anerkannt, wobei die Anforderungenm dieselben bleiben wie auch beim Praktikum in Deutschland. Bitte benutzt aber auf jeden Fall auch das deutsche Formular! (siehe Punkt 5)

    7. Wie sind denn die Arbeitszeiten?

    Normalerweise arbeitet Ihr Vollzeit, das entspricht einer 38,5-Stunden-Woche. Hierbei habt Ihr in der Regel auch Wochenenddienste, sowie wechselnde Schichten (Früh- und Spätdienste, ggf. auch Zwischendienste.) Nachtdienste werden in der Regel nicht verlangt.

    8. Ich habe eine Berufsausbildung zum/zur xyz gemacht. Kann ich mir da etwas anrechnen lassen?

    Berufsausbildungen oder Zivildienste im Gesundheitswesen werden normalerweise anerkannt, aber nicht unbedingt immer als vollständiges Praktikum. Da es viele unterschiedliche LPAs und viele Berufsausbildungen gibt, fragt bitte bei dem für euch zuständigen LPA nach. Die Adressen der LPA findet ihr hier.
    Die lieben Leute dort werden euch genau mitteilen, ob und ggf. zuw elchem Anteil eure Ausbildung, euer Zivi oder euer FSJ anerkannt wird.



    Diese Angaben sind von mir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Dennoch kann ich nicht immer für Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eine Nachricht schickt, sollten euch Fehler oder Ergänzungsvorschläge einfallen.

    Ansonsten viel Spaß und auf daß ihr eine nette Station erwischt

    Gruß,
    Sebastian
    Geändert von Sebastian1 (18.12.2007 um 15:56 Uhr)



  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von T4KTL0$$
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    Rettungssani und Assistent werden pauschal als 28 Tage anerkannt...



  3. #3
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    Original geschrieben von T4KTL0$$
    Rettungssani und Assistent werden pauschal als 28 Tage anerkannt...
    Bist du da sicher? Ist das in allen Bundesländern so?



  4. #4
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Scheint nicht so zu sein. Ich kenne persönlich auch Kommilitonen, die das PP als RettAss voll anerkannt bekommen haben. Betraf hierbei das LPA NRW.
    Einfach machen: Anrufen und nachfragen.

    Gruß,
    Sebastian



  5. #5
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    In Schleswig-Holstein isses so und laut der Tant vom LP auch sonstwo...würd aber im Zweifelsfall nachfragen. Auch interessant ist vielleicht das in S- H der kürzeste Praktikumsabschnitt der annerkannt wird 7 Tage ist und nicht wie oben beschrieben 15 Tage.

    /edit: Woops war einer schneller! Also dann ist es also nicht überall gleich Ist eigentlich auch nur fair... RettAs hängen viel länger im Krankenhaus rum als wir Sanis *gg*
    Geändert von T4KTL0$$ (13.05.2003 um 19:41 Uhr)



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