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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    unsensibel Avatar von Lava
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    Ich sitze gerade über meiner Einkommenssteuererklärung (jaja, ich weiß, ich bin *etwas* spät dran, aber ich hab das noch nie selber gemacht bisher). Ich habe das mit dem einfachen WISO Steuerprogramm gemacht, das ging sehr gut soweit.

    Zusätzlich zu meinem Lohn habe ich noch Geld für Gutachten erhalten. Das erscheint nicht auf der Lohnabrechnung. Ich habe beim Finanzamt nachgefragt, wo ich dieses Einkommen angeben muss, und die haben mir die Anlage S zugeschickt. Da gibt es aber verschiedene Zeilen, wo man was eintragen kann: Zeile 4 freiberufliche Tätigkeit, Zeile 5 usw. ... Zeile 9 sonstige selbstständige Arbeit, Zeile 10 aus allen weiteren Tätigkeiten.

    Meine Frage: wo muss ich den Betrag angeben? sind Gutachten eine freiberufliche Tätigkeit?

    Mal abgesehen von Zeile 4 bis 10 muss ich sonst nichts weiter ausfüllen, oder? Nur noch Zeile 36 oder die auch nicht?
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  2. #2
    Pilot (CVVH) Avatar von Hypnos
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    Zitat Zitat von Lava Beitrag anzeigen
    Ich sitze gerade über meiner Einkommenssteuererklärung (jaja, ich weiß, ich bin *etwas* spät dran, aber ich hab das noch nie selber gemacht bisher). Ich habe das mit dem einfachen WISO Steuerprogramm gemacht, das ging sehr gut soweit.

    Zusätzlich zu meinem Lohn habe ich noch Geld für Gutachten erhalten. Das erscheint nicht auf der Lohnabrechnung. Ich habe beim Finanzamt nachgefragt, wo ich dieses Einkommen angeben muss, und die haben mir die Anlage S zugeschickt. Da gibt es aber verschiedene Zeilen, wo man was eintragen kann: Zeile 4 freiberufliche Tätigkeit, Zeile 5 usw. ... Zeile 9 sonstige selbstständige Arbeit, Zeile 10 aus allen weiteren Tätigkeiten.

    Meine Frage: wo muss ich den Betrag angeben? sind Gutachten eine freiberufliche Tätigkeit?

    Mal abgesehen von Zeile 4 bis 10 muss ich sonst nichts weiter ausfüllen, oder? Nur noch Zeile 36 oder die auch nicht?
    Diese Einnahmen zählen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit.

    Gruß,
    Hypnos
    Je kleiner das Ego, desto leichter das Leben

    Verhalten bestimmt Verhältnisse



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  3. #3
    unsensibel Avatar von Lava
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    Das wäre dann Zeile 9.
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  4. #4
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Bei mir hat die Variante "Ich trag es dort ein, wo ich glaube, dass es hingehört" plus Einsenden der entsprechenden Verdienstnachweise gut funktioniert. Im Bescheid stand dann auch gleich drin, wo ich mein Honorar hätte hinschreiben müssen Würde dir nur leider nicht helfen, weil es kein Gutachtenhonorar war.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  5. #5
    unsensibel Avatar von Lava
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    Hm, den Nachweis kann ich eigentlich nicht mitschicken, weil da die Namen der Patienten drauf stehen. Ich trag die Summe einfach mal so ein. Ist eh nicht so viel. Die werden sich schon melden, wenn sie dazu noch was wissen wollen.
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