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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    unsensibel Avatar von Lava
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    Naja, irgendwann im September kommt ne Mahnung, dass man 1000€ (oder waren es 5000€?) Strafe zahlen muss, wenn man die Frist nochmal verpasst. Jedenfalls hab ich letztes Jahr so ein Schreiben bekommen
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  2. #12
    Schokoholiker Avatar von WalterSobchak
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    Aber Steuererklärung ist doch kein MUSS...

    Jedenfalls für mich nicht (da nicht selbständig etc...), oder?

    Werd mich jetzt dennoch ran machen - viell gibts ja doch etwas zurück



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  3. #13
    unsensibel Avatar von Lava
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    Hab grad nochmal nachgelesen. Wenn du als Arbeitnehmer immer schon die Lohnsteuer abgezogen bekommst, gibt es tatsächlich keine Pflicht. 2008 hatte ich aber noch einen Studentenjob, bei dem keine Lohnsteuer abgezogen wurde. Ich nehme an, dass ich mit der Steuererklärung nachweisen musste, dass ich unter den 8000paar Euro/Jahr liege
    Bei meiner Erklärung für 2009 bin ich auf ziemlich hohe Werbungskosten gekommen! Man kann z.B. einen Umzug angeben und natürlich die ganzen Fortbildungen. Die für sich genommen ergeben noch nicht mehr als den Pauschbetrag, aber man kann ja die Fahrtkosten, Unterbringung und teilweise die Verpflegung auch mit angeben! Bin mal gespannt, was ich zurück bekomme.
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  4. #14
    Schokoholiker Avatar von WalterSobchak
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    Hast mich überzeugt

    Fortbildungen hat zwar das Haus bezahlt, aber Mitgliedsbeiträge für ÄK und DGKJ kann man ja auch anrechnen... Bin gespannt...

    Irgendwie hab ich den Eindruck, diesbzgl. etwas blauäugig durch die Welt zu laufen...



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  5. #15
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Zitat Zitat von WalterSobchak Beitrag anzeigen
    Hast mich überzeugt

    Fortbildungen hat zwar das Haus bezahlt, aber Mitgliedsbeiträge für ÄK und DGKJ kann man ja auch anrechnen... Bin gespannt...
    Fortbildungen: Die meistens Kliniken zahlen aber weniger wie du steuerlich geltend machen kannst (z.B. Verpflegungspauschale, Kilometergeld, etc.) und die Differenz kannst du auch noch angeben (bzw. du gibst deine Kosten an und was dir erstattet wurde).

    Großer Punkt sind natürlich auch Fachbücher, etc.

    Die Pflicht bis zum 31.5. gilt nur wenn du eine Steuererklärung abgeben musst (z.B. zusätzliche selbständige Tätigkeit, Einnahmen aus Gutachten), die kannst du aber auch verlängern lassen. Ansonsten kannst du die Steuererklärung auch später abgeben.



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