Das stimmt so garantiert nicht!
Lt. Bafög §7 gibt es Ausbildungen, die sich "schädlich" auf den Grundanspruch auswirken. Dazu gehören schulische Ausbildungen ab einer Dauer von 3 Jahren.
Unabhängig davon ob jemand für diese Ausbildungen Bafög bezogen hat oder nicht!
Entscheidend ist ob die Ausbildung "förderungsfähig" war!!!
LG pillango