Keine Ahnung, ob Du das darfst, nur solltest Du Dir im Klaren darüber sein, dass das juristische Relevanz haben wird. Und wenn Du nach zwei Wochen etwas bescheinigst, was man nicht mal mehr sieht, wäre ich da sehr vorsichtig.
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Eine Freundin von mir ist in eine Rangelei geraten, die mit gegenseitiger Anzeige wegen Körperverletzung endete. Sie hatte sich einen Kratzer im Gesicht zugezogen. Jetzt, zwei Wochen später, hat sie eine Einladung zur Vernehmung bei der Polizei bekommen und soll auf einmal ein ärztliches Attest über die ihr beigebrachte Verletzung mit bringen. Leider sieht man den Kratzer jetzt nicht mehr, so dass der Gang zum Hausarzt sinnlos wäre. Kann ich ihr als frisch Approbierte ein Attest ausstellen? Formulare dazu gibt es ja im Netz und ein Arztstempel mit meiner Privatadresse habe ich zum Exam geschenkt bekommen. Oder könnte es tatsächlich sein, dass ich nach all den Strapazen des Studiums noch nicht mal ein Attest über einen Kratzer ausstellen kann?
Keine Ahnung, ob Du das darfst, nur solltest Du Dir im Klaren darüber sein, dass das juristische Relevanz haben wird. Und wenn Du nach zwei Wochen etwas bescheinigst, was man nicht mal mehr sieht, wäre ich da sehr vorsichtig.
Ich hatte den Kratzer ja tatsächlich gesehen. Wir sind bloß nicht auf die Idee gekommen, dass man sich so etwas attestieren lassen muß, zumahl die Polizei bei der Aufnahme der Anzeigen ja Photos gemacht hatte.
Geändert von heikemasi (24.09.2010 um 17:42 Uhr)
meines Wissens gibt es kein Gesetz, das den Gang zum Arzt zwingend vorschreibt. Also muss es wohl auch ohne Attest gehen. Wenn die Polizei bereits ein Protokoll aufgenommen hat, dann wird hier wahrscheinlich auch die Verletzung erwähnt sein.
Ein Freund ist jemand, der Dich durchschaut
und trotzdem nicht enttäuscht ist
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Wenn Du ein Attest ausstellt, dann musst Du auch eine Privatrechnung schreiben - so sieht es die Gebührenordnung vor. Das musst Du in jedem Fall machen (da werden die Ärztekammern sonst fuchsig, weil Du ja einem niedergelassenen den Fall "wegnimmst" denn wenn Du keine Rechnung schreibst, dann würde ja eine ärztliche Leistung umsonst erbracht).
Das gilt im Prinzip auch für jedes Privatrezept, das Du so ausstellst (außer es geht an verwandte), aber das hat im Allgemeinen wenig Potential rauszukommen.
Hier ist es jedoch so, dass falls sich im Laufe des Verfahrens Deine Freudin als Geschädigte und die andere Partei als Schuldige herausstellt, Deine Freundin ja grundsätzlich Anspruch hat, ihre Auslagen von der Schuldigen erstattet zu bekommen und wenn dann rauskommt, dass es da gar keine Rechnung gibt, dann kann evt. irgendwer auf die Idee kommen das zu melden (z.B. beteiligte staatliche Stellen, keine Ahnung).
Und wenn Du eine Rechnung schreibst, dann hast Du das ganze Gefummel mit zusätzlichen Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit, die Du bei Steuer und Ärztekammer (Jahresbeitrag) angeben musst...
Insgesamt ziemlich viel Aufwand für einen Kratzer...
Definition of clinical experience:
Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.