Okay.. und hast Du auch eine seriöse Quelle?
Mal im Ernst, irgendeine Internetplatform wo irgendwelche Leute nicht überprüfbare Sachen reinschreiben... das kann man doch nicht als Basis für therapeutische Entscheidungen nehmen.
Und bloß weil Du persönlich eine schlechte Erfahrung mit einem einzigen Neuroleptikum gemacht hast, ist das kein Grund die ganze Stoffgruppe in dieser zugelassenen Indikation zu verdammen.
Außerdem gilt ja für Schlafmittel im Allgemeinen, dass sie nicht zur langfristigen Gabe gedacht sind - in unserem Fall hier geht es um eine symptomatische Therapie der gut verständlichen Schlafprobleme im Rahmen eines Klinikaufenthalts, somit um eine zeitlich begrenzte Gabe. Die Schlafmittel gehören ja auch nicht in den Entlassbrief.