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  1. #1
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    Blöde Frage: Meldet man sich immer bei der LÄK des Bundeslandes an, in dem man gerade arbeitet? Wenn ich z.B. meine Approbation in Bayern erhalten habe, aber in Baden-Württemberg anfange zu arbeiten, müsste ich mich schon in BW anmelden, oder? Und wenn ich dann nach 2-3 Jahren wieder nach Bayern zurückkommen möchte, müsste ich mich dann nochmal ummelden? Oder wird das automatisch gemacht?
    das gleiche gilt natürlich für das ärztliche versorgungswerk. da wird man aber dann von der jeweiligen ärztekammer automatisch angemeldet, oder?



  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
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    Ja, Du musst Dich selbst an- und ummelden. Und zwar bei der Ärztekammer, in deren Gebiet Du arbeitest. Es sind nicht immer die Landesärztekammern - in BaWü meldet man sich z. B. bei der Bezirksärztekammer an (weiß ich aus eigener Erfahrung, es gibt Nordwürttemberg, Südwürttemberg, Nordbaden und Südbaden).



  3. #3
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    Super! Vielen Dank!



  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von FataMorgana
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    Bitte. Ich habe die Approbation übrigens auch in Bayern erlangt, mich dann zuerst bei der Bezirksärztekammer Südbaden in Freiburg angemeldet, später zur Bezirksärztekammer Nordwürttemberg in Stuttgart umgemeldet usw.



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