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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Moment, bitte nicht WB-Zeit und Gehaltsstufen verwechseln, dem Fehler bin ich auch mal unterlegen. Die Zeiten für die Gehaltsstufen zählen tatsächlich weiter, aber die Zeit bis zum FA nicht.



  2. #7
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    Eine Kollegin, die länger krank und dann in Reha war, hatte sich bei der LÄK erkundigt, und dort sei die offizielle Ansage, dass sogar Krankheitszeiten nicht auf die Facharztzeit angerechnet werden dürfen und man eigentlich sogar jeden Krankheitstag hintendran hängen müsste...



  3. #8
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    Hmm naja, eigentlich ist es auch egal. Ich werde sowieso nicht genau nach Plan zur Facharztprüfung gehen können (was ja auch sowieso erst in fernster Zukunft stattfinden wird ).
    Zur Umetzung der Mutterschutzgesetze sieht es bei uns so aus: Keine Dienste, weniger OP (bzw. nur nach ausdrücklichem Wunsch). Ansonsten nahezu identische Arbeitsbedingungen incl. Blutabnehmen, Flexülen, Ambulanz/Notaufnahme mit all dem Streß, der dazu gehört. Von Schonung ist nicht viel zu merken. Ich könnte wohl darauf bestehen, aber dann bräuchte ich auch nicht mehr arbeiten gehen. Irgendwie kollidieren ja fast alle Arbeiten in der Klinik mit dem MuSchuG-wenns mans streng auslegt.



  4. #9
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    Hallo,

    ich möchte das Thema noch mal hochbringen, weils mich grad aktuell betirfft.

    Bei mir hat sich eine ziemlich brisante Situation ergeben, und vielleicht kann mir jemand etwas Mut zu sprechen, bzw. hilfreiche Tipps geben.

    Ich bin Studienabsolventin und habe einen Arbeitsvertrag in einer Kinderklinik unterschrieben. Einige Wochen danach habe ich erfahren, dass ich ungeplant schwanger bin.
    2 Wochen danach habe ic, noch bevor Arbeitsbeginn, meinem zukünftigen Chef mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Dieser war natürlich nicht begeistert und legte mir nahe, den Arbeitsvertrag meinerseits zu kündigen, da das Dienstsystem so nicht aufrecht zu halten wäre. Nun dem habe ich natürlich widersprochen. Ihr könnt Euch denken, dass das Gehalt wichtig für mich und das Kind ist, und dass ich unmöglich 1,5 Jahre zuhause ohne Arbeit rumsitzen kann (nach der ganzen Rumsitzerei fürs Examen). Ich will arbeiten und werde die Stelle auch antreten.
    Der Chef, sowie das andere ärztliche Personal, ist natürlich nicht besonders gut auf mich zu sprechen und ich befürchte, dass mir dort in der Klinik eiskalter Wind entgegenwehen wird.

    Kennt sich jemand hier vielleicht mit Mutterschutz/Arbeitsschutz im Bereich Pädiatrie aus? Ich bin dummerweise CMV und PB19 negativ und habe gelesen, dass manchmal ein Beschäftigungsverbot vom Betriebsarzt bis zur 20. Woche ausgesprochen wird.
    Wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird? Bekomme ich mein normales Gehalt weiter, oder wird es wie bei Krankschreibung auf 60% nach 6 Wochen gekürzt?
    Wie sieht es mit Diensten aus? Nachtdienst und Sonntagsdienste sind nicht möglich. Aber ist es erlaubt, dass ich bspw. Samstags allein in der Kinderklinik sitze und potentiell infektiöse Patienten behandeln und aufnehmen muss?

    Hat jemand vielleicht auch eine ähnliche Situation erlebt? Bin echt ratlos, weil ich dort anfange und mich dort eigentlich niemand sehen will....

    Danke für Eure Tipps!

    HuddelDuddel



  5. #10
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Oche -> Kölle
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    Oh je, die Situation ist wirklich nicht toll. Mit negativen PB-19 und CMV-Titern wirst Du sehr wahrscheinlich ein Arbeitsverbot bekommen in einer Kinderklinik, so war es zumindest bei mir der Fall und mir bekannten Kolleginnen. Du wirst das normale Grundgehalt dennoch bekommen, da ein Arbeitsverbot in der Schwangerschaft Dir nicht zum Nachteil werden darf. Für die Weiterbildung zählt diese Zeit natürlich nicht. Insgesamt eine doofe Situation. Du wirst also offiziell eine Stelle antreten, auf der Du gar nicht arbeiten darfst, Dir darf nicht gekündigt werden, Du wirst vom Areitgeber bezahlt werden, der hat aber nichts von Dir und Du sammelst auch keine WB-Zeit. In welcher Woche wirst Du sein, wenn Du die Arbeit "antrittst"?



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