Die Zusatzversorgung kannst du ablehnen, wenn du noch nie in eine Zusatzversorgungskasse eingezahlt hast. Wenn du in deinem Leben schon mal in eine ZVK eingezahlt hast, bist du für den Rest deines Lebens Pflichtmitglied. Die Beiträge zur ZVK werden zum Großteil vom Arbeitgeber getragen, nur ein kleiner Teil (ca. 60€ momentan) entstammt deinem Gehalt - von der Beitragsseite also kein schlechter Deal, was aus den Beiträgen in 40 Jahren wird, kann dir natürlich keiner sagen.
Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es in den VKA- und Uniklinikverträgen nicht, dafür ist das Monatsgehalt höher als in den kirchlichen Verträgen, in denen Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt werden.