Ist zumindestens in BW wieder anders:
Bei Zeitverträgen kann man sich befreien lassen, dann wird nur der Arbeitgeberanteil abgezogen (insofern ist es richtig, dass es keine komplette Befreiung von der ZVK gibt), jedoch nur wenn man weniger wie 5 Jahre an einem öffentlichen Haus arbeitet. Ab dem 5. Jahr muss man einzahlen, Auszahlungen gibt es erst wenn man min. 5 Jahre einbezahlt hat.