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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Mit Aufnahme der "Tätigkeit als Arzt" entsteht die Versicherungspflicht in der Ärzteversorgung und die Meldpflicht in der LÄK.

    Doch wie genau ist "Tätigkeit als Arzt" definiert? Gibt es da bestimmte Grenzen?
    Wenn man z.B. in einem medizinischen Verlag oder einer wissenschaftlichen Einrichtung arbeitet, fällt das noch darunter?



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wenn du in einem Medizin-Verlag als Redakteur arbeitest, dann arbeitest du nicht als Arzt. Diesen Job kannst du nämlich auch ohne Approbation ausführen. Wenn du in einer wissenschaftlichen Einrichtung Tätigkeiten durchführst, für die du approbierter Arzt sein musst, bist du als Arzt tätig.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
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    Das heißt die Unterscheidung ärztlich/nicht ärztlich hängt davon ab, ob die Tätigkeiten eine Approbation erfordern?



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