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@Muriel: danke für den Hinweis. Leider wohne ich in Niedersachsen und da lautet der Text so:
Die Weiterbildung kann in persönlich begründeten Fällen in Teilzeit abgeleistet werden, wenn sie hinsichtlich Gesamtdauer, Niveau und Qualität den Anforderungen an eine ganztägige Weiterbildung entspricht.
Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Teilzeittätigkeit mindestens die Hälfte der wöchentlichen Vollzeitweiterbildung beträgt. Die Weiterbildungszeit verlängert sich dementsprechend.
Und sowohl ÄK als auch KV sehen das leider hier wenig flexibel. Aber ich habe mich damit abgefunden und es klappt jetzt auch ganz gut mit den 20 Stunden.