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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    bin seit kurzer Zeit approbierter Arzt und suche die passende Stelle, bin also nirgends angestellt, genieße die Post-Examen-Phase. Ich habe das mit den Privatrezepten nicht ganz kappiert. Bekomme seitdem ich Arzt bin von einigen Freunden die Anfrage, ob ich denen dieses oder jenes als Privatrezept ausstellen dürfte - keine BTMs, aber hauptsächlich Antidepressiva, Sedativa (Ich habe in Pharma sehr gut aufgepasst, keine Sorge).

    Leider habe ich bisher keine offiziellen Leitlinien zu diesem Thema gefunden und strafbar möchte ich mich nicht machen. Wer muss denn sowas wissen? Die Ärztekammer? Sowas muss doch irgendwo offiziell und gesetzlich festgelegt sein..

    Die Google-Suche ergab vielerlei Hinweise, dass das Ausstellen von Privatrezepten den ausstellenden Arzt durchaus große Probleme bereiten kann, vor allem strafrechtlich. Deswegen wollte ich da nochmal nachfragen. Übrigens bin ich bei der Ärztekammer Nordrhein angemeldet.


    Wem darf ich ein Privatrezept ausstellen?

    Muss das Rezept mit einem Stempel versehen sein oder reicht eine Unterschrift?

    Was muss ich als meine Anschrift eintragen? Bin zur Zeit auf der Suche nach der richtigen Stelle, somit nirgends angestellt. Trage ich da meine Wohnanschrift ein?

    Darf ich nur Familienangehörigen ein Privatrezept ausstellen oder auch Freunden?

    Muss ich eine Rechnung stellen? Wenn ja, wem und vor allem wie??


    Ich möchte bloß nichts falsch machen und vor allem will ich meine Approbation keineswegs riskieren.

    (Bevor wieder Verweise kommen: Ja, habe die Suchfunktion genutzt, aber meine Fragen sind weiterhin ungeklärt)

    Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Danke.



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  2. #2
    Schokoholiker Avatar von WalterSobchak
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    Schick doch einfach die Leute zum niedergelassenen Arzt, der ihnen das Zeug bisher auch verschrieben hat.

    Ich persönlich halte nichts davon, allen möglichen Leuten Medikamente zu verschreiben oder zu kaufen, "nur weil man es darf"
    Pille für Freundin mit Arztausweis ist okay; aber nur weil man jetzt Arzt ist, jedem alles mögliche verschreiben zu wollen, ich weiß nicht...
    "Schweres Nachdenken ist schon etwas anderes als das Anpusten von Zierbommeln an einer Stehlampe"
    Max Goldt



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Ein Teil der Fragen liesse sich aber ganz gut mit der SuFu finden Stichwort "Gefälligkeitsrezepte", da wird dann auch geklärt wie es auszufüllen ist, inklusive
    Rezeptvorlage....
    Prinzipiell kannst du jedem ein Privatrezept ausstellen, nur mußt/müsstest du bei nicht Familienmitgliedern dafür ne Rechnung stellen/ dich bezahlen lassen.(GÖA?)

    PS: Würdest du "Freunden" wirklich Rezepte für so heikle Sachen wie Antidrepssiva und Sedativa ausstellen?????

    aber das sind nur so meine 5cent als studi....



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  4. #4
    Gold Mitglied Avatar von lara162
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    Wie oben schon erwähnt, du darfst jedem ein PR ausstellen, musst dafür aber eigentlich bei nicht nahe Verwandten eine Gebühr für verlangen. Fraglich ist natürlich immer, wie das raus kommen soll (dass du es nicht gemacht hast), solange die Leute ihr Rezept nicht bei der privaten KK einreichen.

    Stempel muss bei PR nicht sein. In manchen Apotheken führt das aber wohl zu Diskussionen. Daher habe ich immer einen drauf gemacht.
    Als Adresse schreibst du deine Privatadresse drauf mit der Bezeichnung "Arzt/Ärztin".

    Ich habe einen Freund auch schon mal ein Benzo Rezept ausgestellt, weiß aber , dass er damit recht sorgsam umgeht. Allgemein wäre ich bei solchen Dingen sehr zurückhaltend. Zur Not kannst du dich ja auf die Problematik des Verbots des umsonst-ausstellens berufen und die Sache damit abwehren.



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  5. #5
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    Mir ist klar, dass Sedativa (Benzos) durchaus missbraucht werden. Ich würde auch keinem Fremden ein Sedativum einfach so verschreiben. Aber bei Freunden, die man gut kennt und wo eine medizinische Inikation vorliegt, ist es was anderes - schließlich haben wir ja 6 Jahre dafür geackert, um eine gewissenhafte Entscheidung treffen zu können.

    Was muss der Stempel beinhalten? Name und Berufsbezeichnung?

    Wie hoch muss diese Gebühr sein bei einem normalen Privatrezept?

    Was soll denn passieren, wenn sie das Rezept bei der privaten KK einreichen?



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