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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo ihr Lieben,

    vor mir liegt gerade mein Vertrag und diverse weitere Papiere, die ich unterschreiben darf/soll.
    Unter anderem auch eine "Einwilligung zur Verlängerung der durchschnittlichen täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit"
    Hier kann ich nämlich selbst entscheiden wieviel ich zusätzlich arbeiten möchte, zwischen mind. 48 h/w bis max 60 h/w.

    Ich gestehe meine absolute Unwissenheit und Ahnungslosigkeit. Ich weiß gar nicht, was ich da eintragen soll. :-/

    Was ist da eigentlich üblich? Werden diese zusätzlichen Stunden bezahlt?
    Bezieht sich das ausschließlich auf die Dienste?...



    Hierbei brauche ich eure hilfreiche Meinung.

    Vielen Dank!




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  2. #2
    Leben im Exil Avatar von Desiderius
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    Es gibt ja diverse diskussionen zu diesem Punkt , guck mal unter "opt out" Foren durchsuchen.

    Die Frage ist, willst Du mehr arbeitern? Hast Du gefragt ob Du das unterschreiben "musst"? Denn das ist freiwillig. Ob die bezahlt werden muss du die Personalabteilung nachfragen..



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  3. #3
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    Danke Dir!

    Lese mir grad die Beiträge durch...

    Ich muss auf jeden Fall angeben, wieviel ich arbeiten möchte und dieses auch unterschreiben. Ich kann also die üblichen 48h angeben oder eine beliebige Zahl bis 60h...

    Aber ich rufe morgen trotzdem nochmal bei der Personalabteilung an und erkundige mich nochmal.

    LG



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  4. #4
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    Hey,
    stehe gerade vor einer ähnlichen Entscheidung. Wie schon erwähnt, findest Du unter "opt out" zahlreiche Diskussionen hier im Forum.
    Vielleicht noch interessant zu wissen: Bei meinem Vertrag liegt ein Merkblatt bei, laut dem sich die Erhöhung der Arbeitszeit nur auf die Bereitschaftsdienstzeit bezieht.
    42h Tarifarbeitszeit + 6h Bereitschaftsdienst ohne opt out
    42h Tarifarbeitszeit + 16h Bereitschaftsdienst (St I) mit opt out
    42h Tarifarbeitszeit + 12h Bereitschaftsdienst (St II) mit opt out

    Grüße,
    David



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  5. #5
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    Hallo,

    ich stehe vor derselben Problematik. Bei uns sind es Stunden über 56h Wochenarbeitszeit über einen (>6 Monate) längeren Zeitraum.
    Im Moment vergnüge ich mich gerade mit dem Arbeitsgesetz. Kennt sich da vielleicht jemand aus. Das Schweizer Recht ( ich weiß bei uns nicht zulässig) gibt da bissl mehr her.... Da gibt es schon mal den juristisch definierten Begriff Überzeit vs. Überstunde. Und da scheint es auch einen definierten Umgang mit dieser Überzeit zu geben.
    Der deutsche Begriff Mehrarbeit scheint da nicht ganz zu passen. Weiß hier iregendjemand was das deutsche Äquivalent zu dem Ganzen ist und welchen Gesetzestext ich dazu raussuchen muß???
    Danke im Voraus!!!



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