teaser bild
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 12
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.12.2002
    Beiträge
    1.795
    Funktioniert das auch mit den Zulassungsbescheiden der hochschulen, z.B. durch Los oder Auswahlgespräch???
    Weiß das jemand???



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #7
    Gold Mitglied
    Mitglied seit
    08.01.2003
    Ort
    Würzburg
    Semester:
    AiW
    Beiträge
    299
    Mit Zulassung durch abgegebene Auswahl der Hochschulen an die ZVS über NOte(hoffe ist klar was ich meine) funktioniert es auf jeden Fall, hab ich bei dem Herren von der ZVS extra nachgefragt, da ich so ein Fall bin. Zitat des ZVS-Herren: " Das ist S......-egal" (bezogen darauf das ich den Studienplatz erst über Auswahl der Hochschulen (eigentlich ja trotzdem ZVS) bekam).

    Ich vermute daher dass dies auch für Auswahlgespräche bzw. das Losverfahren funktioniert.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #8
    reanimated
    Mitglied seit
    05.01.2003
    Ort
    Perle im Revier
    Semester:
    Eins + eins + eins + eins + eins + noch eins
    Beiträge
    469
    Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

    Das mit der "Frist verstreichen lassen" hat mir der ZVS Typ ja auch gesagt, daher werde ich das wohl einfach machen.

    Was mich nur ein bisschen stutzig gemacht hat, ist der Abschnitt
    "Wichtiger Hinweis für Dienstleistende" bei den Immatrikulationshinweisen der LMU München; dort steht:
    "Wer über den Studienbeginn hinaus Wehr- oder Zivildienst leistet, kann nicht immatrikuliert werden. In diesem Fall ist auf dem Abschnitt des ZVS-Bescheides das Kästchen für "ich nehme nicht an" anzukreuzen und der Abschnitt innerhalb der Erklärungsfrist an die LMU München zu senden. [....]"

    Nur wie oben schon gesagt gibt es bei mir auf dem ZVS-Bescheid nur dasd Kästchen "Ich nehme den Studienplatz an und werde die Einschreibung beantragen" - sonst nix!

    Nun ja, vielleicht werde ich auch einfach ne Email an die LMU schicken....das gilt doch auch schon als Dokument, oder wie ist da die Rechtslage???

    Danke für noch mehr antworten,
    Nobby



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #9
    reanimated
    Mitglied seit
    05.01.2003
    Ort
    Perle im Revier
    Semester:
    Eins + eins + eins + eins + eins + noch eins
    Beiträge
    469
    Was mir grade noch eingefallen ist:
    Oder gibt es diesen Bescheid mit "ich nehme nicht an" wohl nur wenn man direkt im ZVS-Verfahren nen Platz bekommen hat, und nicht wie ich im Auswahlverfahren??

    Fragen über Fragen.....



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #10
    auf zum Atem ! Avatar von ClooneyGeorge
    Mitglied seit
    02.12.2001
    Ort
    Lost between time and space
    Semester:
    nie wieder
    Beiträge
    480
    Hallo Nobby,


    also bei mir steht nicht´s von wegen "ich nehme den Platz nicht an".
    Wie schon erwähnt habe ich zum WS 2002/03 einen Platz in Lübeck bekommen und den aufgrund des Zivildienstes auch nicht angenommen.
    Hab mich einfach zurückgelehnt und die Tage verstreichen lassen,
    Hatte bei der Wiederbewerbung keine Probleme....

    Wenn es dich aber zu sehr beschäftigt einfach per Mail nachfragen, ich persönlich vermute eher, dass der von dir zitierte Teil ein Überbleibsel vergangener Zeiten ist.


    Gruß
    ClooneyGeorge
    Nearly all men can stand adversity, but if you want to test a man's character, give him power.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook