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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
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    Übrigens sehen Menschen die bei bei StudienBEGINN über 30 sind wörtwörtlich alt aus was eine erschwingliche studentische Versicherung bei den Gesetzlichen betrifft. Auch wenn sich der späte Eintritt ins Studium durch Kindererziehung/Ausbildung/Dienst/Wasauchimmer und Abitur auf dem 2. Bildungweg ganz fabelhaft begründen lässt.

    Ein Hoch auf die Gleichstellung unterschiedlicher Lebensentwürfe



  2. #47
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    Zitat Zitat von Schlafmützchen Beitrag anzeigen
    Hallo Linda!
    Das war damals die GEK, jetzt Barmer GEK, ob sich da seit der Fussion was geändert hat weiß ich natürlich nicht.
    Bei mir lief es wie bei Grombühlerin. Ich erhielt einen Brief in dem Stand, dass ich ab einem bestimmten Datum nicht mehr studentisch versichert sein kann, außer ich erfülle eine der folgenden Vorraussetzungen und die waren dann direkt aufgelistet. Dabei waren eben u.a. FSJ und Wartesemester, die durch ZVS Ablehnungsbescheide belegt werden mussten. An den Rest erinnere ich mich nicht mehr.
    Das ganze lief wie gesagt völlig problemlos ab.
    Ich bin noch nicht mal versichert und überlege schon wieder zu wechseln - zu ner anderen gesetzlichen Versicherung. Die TKK reibt einem erst die Möglichkeit unter die Nase und wenn man sich dann anmeldet, wird einem das verweigert. Die haben echt Nerven!!!



  3. #48
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    Ich stecke in dem gleichen Dilemma. Werde Ende Oktober auch 30 und der "freundliche" Brief von der GKV lag natürlich schon im Briefkasten. Habe auch Abi auf zweiten Bildungsweg gemacht. Bin bei der AOK und auf Nachfrage sagte man mir, dass man da nichts machen kann. Muss dann wohl in den sauren Apfel beissen und erstmal die 146 Euro zahlen.



  4. #49
    Juxnutte Avatar von McDübel
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    Zitat Zitat von anfaengerin Beitrag anzeigen
    Ich stecke in dem gleichen Dilemma. Werde Ende Oktober auch 30 und der "freundliche" Brief von der GKV lag natürlich schon im Briefkasten. Habe auch Abi auf zweiten Bildungsweg gemacht. Bin bei der AOK und auf Nachfrage sagte man mir, dass man da nichts machen kann. Muss dann wohl in den sauren Apfel beissen und erstmal die 146 Euro zahlen.
    Na ja, also man sollte schon Widerspruch einlegen, wenn man bei denen was erreichen möchte. Ist doch klar, dass die erstmal "Nein" sagen. Liste denen mal hübsch deine Zeiten auf, wo du quasi mit dem "2ten Bildungsweg" beschäftigt gewesen bist und wenn du evtl. noch nen Ablehnungsbescheid von der ZVS hast, packste den auch noch mit rein.

    Viel Glück



  5. #50
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    Danke für den Tipp! Dann werd´ich auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen. Bis die das entschieden haben, kann man so erstmal etwas Zeit gewinnen.



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