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ich weiss nicht ob ich alles richtig verstanden habe, aber ich versuche mich trotzdem mal das zu erklären
1. Die Vergabe über DN betrifft ja nur 25% der Plätze, die über Wartezeit 51% (die restlichen sind dann für die auswahlverfahren übrig -> oder habe ich da schon was missverstanden??)
Dies würde schon mal erklären warum nur 36 Plätze über DN vergeben werden (wenn in Hamburg halt nur 144 Plätze vorhanden sind). Das scheint wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein (in NRW ist der Grenzrang 336 bei nem NC von 2,0).
2. Die Vergabe über WZ wird meines Wissens nach unter allen Leuten aus ganz Deutschland vergeben, daher müsste auch bei uns allen der gleiche Wert auf dem zettel stehen: nämlich 847 Plätze.
3. Daher müssten also die restlichen Plätze über Auswahlverfahren vergeben werden.
So, hoffe das ich das halbwegs verständlich erklärt habe (wenn nicht, ich habe meine Formulierungen verstenden ) und es auch halbwegs stimmt was ich hier gepostet habe....ansonten kann mich ja jemand korrigieren!
Greetz,
nobby
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Ich will ja hier nicht dauernd reinfunken, aber ich habe das Gefühl, dass genau andersherum ein Schuh draus wird, nämlich 51% nach Note und 25% nach Wartezeit, 24% nach Auswahlverfahren.
Diesen Eindruck vermittelt auch folgende ZVS-Seite recht glaubhaft:
http://www.zvs.de/Service/Download/AuswVerf_2002.pdf
Geändert von icecream (08.03.2003 um 18:29 Uhr)
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Ja das ist glaub ich auch so, da ist ein dreher drin.
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