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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Oberpropofolist
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    Eigentlich hat der TE nichts falsch gemacht.
    In den FAQ steht:
    Nachdem Sie Ihren Antrag online gestellt haben, schicken Sie bitte Ihre Unterlagen an

    hochschulstart.de
    44128 Dortmund

    Weitere Angaben sind nicht erforderlich, um eine sichere Zustellung zu erreichen, da es sich um eine Großkundenadresse ohne Angabe von Postfach oder Straße handelt.

    Möchten Sie Ihre Unterlagen per Einschreiben an hochschulstart.de versenden, verwenden Sie bitte die Hausanschrift.

    hochschulstart.de
    Sonnenstraße 171
    44137 Dortmund



  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Lizard Beitrag anzeigen
    Eigentlich hat der TE nichts falsch gemacht.
    In den FAQ steht:
    Nachdem Sie Ihren Antrag online gestellt haben, schicken Sie bitte Ihre Unterlagen an

    hochschulstart.de
    44128 Dortmund

    Weitere Angaben sind nicht erforderlich, um eine sichere Zustellung zu erreichen, da es sich um eine Großkundenadresse ohne Angabe von Postfach oder Straße handelt.

    Möchten Sie Ihre Unterlagen per Einschreiben an hochschulstart.de versenden, verwenden Sie bitte die Hausanschrift.

    hochschulstart.de
    Sonnenstraße 171
    44137 Dortmund
    So hatte ich das auch nämlich auch in Erinnerung! Naja dann nehm ich jetzt halt die andere Adresse wenn die bei der Post zu blöd sind! Danke



  3. #8
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Zitat Zitat von BaSa Beitrag anzeigen
    Die Adresse ist nicht richtig.

    Die Unterlagen müssen bis zum 31.01.2011 eingereicht werden....

    Also, keine Panik...du hast noch Zeit.....
    Der 31.1. ist doch die Nachreichfrist für Unterlagen (Zeugnisse etc.), die bis zum 15.1. noch nicht ausgestellt waren, oder?
    Der Bewerbungsantrag selber muss doch bis 15.1. vorliegen, so wie ich das immer verstanden hatte.
    Zitat Zitat von hochschulstartde FAQ
    Die Ausschlussfristen sind in der VergabeVO Stiftung § 3, Abs. 2, 7 festgelegt. Ist eine Ausschlussfrist abgelaufen, können Verfahrenshandlungen nicht mehr vorgenommen werden. So kann ein Antrag nach Ablauf der Frist nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt werden und nachgereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Ausschlussfrist kann nicht verlängert werden. Von anderen Fristen unterscheidet sich eine Ausschlussfrist dadurch, dass nach ihrem Ablauf auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht mehr möglich ist - dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist
    Ich würde mir in der Situation überlegen ins Auto zu steigen und einen Ausflug nach Dortmund zu unternehmen...
    Geändert von Rico (14.01.2011 um 15:48 Uhr)
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  4. #9
    stud.med. Avatar von Linda.1001
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    @ Rico: Nein, habe eben bei der ZVS angerufen - der schriftliche Antrag, den man nachher ausdruckt muss am 31.01.11 dort vorliegen, die Online-Ausschlussfrist ist am 15.01.11!



  5. #10
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Ah, okay... wenn das so ist.

    Hoffe elibec ist jetzt nicht schon meinetwegen auf der Autobahn...
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