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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #56
    Exil-Rippenspreizer Avatar von emergency doc
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    Blaulichtschranze
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    Zitat Zitat von medmaster Beitrag anzeigen
    das ist aber mal sehr schön ausgedrückt, werd ich mir merken.
    Solche Allgemeinplätze kann ich am laufenden Band produzieren... Meine Frau ist schon immer genervt davon...
    .oO°Oo. The Secret Order of the ^v^ .oO°Oo.
    Für jedes komplexe Problem gibt es eine Lösung, die einfach, bestechend und falsch ist
    (H.L. Mencken)
    www.krankenhauskantine.de



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  2. #57
    Registrierter Benutzer
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    In der Klinik angekommen. Puuhh
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    Zitat Zitat von Medimatze Beitrag anzeigen
    Ist einmal eine Kostenfrage, weil 2 Beamten in einer Notaufnahme mit Wartezeiten und Hin- und Rückfahrt teurer sind als 60-90Euro. Zumal dann die halbe Besatzung "besetzt" ist, und weil viele Dinge eben sehr unpraktisch sind. Die meisten wollen die Blutentnahme ja auch nicht. Für eine Einweisung wäre es sicher einfacher, wenn sie die Leute gleich in die Klinik fahren würden. Die meisten Personen die in Haft/Verwahrung genommen werden kriegst du eh nicht zu Gesicht. Das hat schon immer Gründe. Z.B. diejenigen die schon mal in einer Zelle waren, wissen ganz genau was sie sagen müssen dass sie dort auch wieder rauskommen. Bspl. von letztem Monat. 65Jähriger der sich zum 2. mal an seiner Enkelin vergangen haben soll sagt dass er "Herzmedikamente" benötigt und diese nicht dabei hat. Jetzt habe er Schmerzen in der Brust. Der Bulle denkt "Idiot, der hat nichts", muss aber einen Arzt holen (steht dem Inhaftierten zu). Also komme ich, "Idiot, muss halt ins Krankenhaus". So ungefähr.
    Insgesamt ist immer der Aufwand (Kosten usw.) für die Polizei zu hoch.
    Also kommt der Amtsarzt und schickt dann "zur Abklärung" in die Klinik? Da fährt die Polizei dann ja doch mit. Na ja komplexes Thema.



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  3. #58
    Hero of the day Avatar von Medimatze
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    15.04.2007
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    Zufällig gerade drübergestolpert...

    Zitat von der Homepage des BDC:"Grundsätzlich muss sich der Arzt daher auch nicht entscheiden, ob er einen natürlichen oder nicht natürlichen Tod festgestellt hat. So kann er in Zweifelsfällen bei der Todesbescheinigung auch angeben, dass ungeklärt ist, ob ein natürlicher oder nicht natürlicher Tod im Einzelfall vorlag. In Zweifelsfällen ist daher gerade auch im Hinblick auf die persönlichen Konsequenzen für den begutachtenden Arzt, dringend anzuraten, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen"
    "Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"



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