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Zitat von
glücksdrache
Hallo,
ich denke ,daß man alles ausschließen sollte, was schädlich wäre. Bei seltsamen Alkis mach ich ein Schädel CT und sage damit, daß er zum Zeitpunkt der Verhaftung haftfähig war.
Es ist doch manchmal die Frage, was besser ist.
So jemanden auf die periphere Station ? Dort sind schon Schwestern angegriffen worden. Und fixieren ? Die Fixationsgurte sind lächerlich.
Auf die Intensiv und den besten mit Diazepam oder Propfol und sonstwas abschießen, damit er nicht die Monitore zerstört ?
Wenn ich mir sicher bin, daß der sonst nachts eh weglaufen würde und Krawalle macht und mich versucht zu schlagen, dann geht er mit der Polizei mit.
Bis dann,
Drache
Mit einem CCT sagst du eben NICHT aus dass jemand zum Zeitpunkt der Verhaftung haftfähig war. Im Gegenteil. Man wird dir die Frage stellen warum du ein CCT gemacht hast. Ein unauffälliges CCT macht NIEMANDEN haftfähig!!!
Jemand der Krawall macht und wegläuft soll bitte weglaufen. Einen Teufel würde ich tun und ihn mit der Polizei als "haftfähig" wegschicken. Das wird dir im Fall eines Prozessen als grob fahrlässig ausgelegt -wenn mit dem Patienten irgendetwas passiert kannst du deine Approbation in die Tonne kloppen. So jemand gehört dann entweder auf Intensiv, oder du lässt ihn weglaufen und rufst nachdem er "unbemerkt" entkommen konnte die Polizei und meldest das und dokumentierst das auch noch gut. NIEMAND wird haftfähig geschrieben. Als Nicht-Facharzt schon garnicht!!!