Kann meinen Vorrednern nur zustimmen. Für die zusätzlichen Bewerber, die ihren Wehr- bzw. Zivildienst jetzt nicht antreten gilt im übrigen das selbe. Durch die geringen Anzahl an Wartezeit die diese Aufweisen werden diese sich nicht auf die Wartezeitquote auswirken. Ich hab mich mittlerweile detailliert in die Thematik eingelesen.
Anders sieht es mit den Bundeswehr Angehörigen aus, die bei der Bundeswehr aufgrund der Reform nicht zum Berufssoldaten übernommen werden. Diese weisen zumeist 20 und mehr Wartesemester auf. Über Quantität und vor allem deren Wunsch ein Medizinstudium zu absolvieren kann man indes nur spekulieren...