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  1. #161
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von Kathi0885 Beitrag anzeigen
    Tatsache ist, das ich als RA eben auch ein hohes Maß an Verantwortung trage, u.a. eben auch für das was der Notarzt mit meinem Pat. anstellt.
    Der Notarzt hat den Behandlungsvertrag mit dem Patienten.
    Hieraus leiten sich dann auch ggf. zivilrechtliche Ansprüche (=Schadensersatz) ab.


    Die etwaige strafrechtliche Wertung ist insgesamt komplizierter.
    Es gibt z.B. die Publikation über einen tödlichen Zwischenfall bei einer Koronarangiographie (Luftembolie)
    Quelle: Rechtsmedizin, Volume 17, Number 4, 215-217
    http://www.springerlink.com/content/85016v0846320731/
    Der Arzt wurde zu 120 Tagessätze, die Katheterschwester zu 90 Tagessätze verurteilt...
    Hier war es so, dass das System nicht richtig entlüftet war. Fraglich war in wessen Verantwortungsbereich das Entlüften fällt, welches oft auch vom Assistenzpersonal durchgeführt wird.
    Letztendlich wurde die Schuld des Arztes aber höher bewertet (120 vs. 90 Tagessätze)

    Es gibt aber auch die strafbare Unterlassung (vgl. § 13 StGB) So gesehen gibt es durchaus das Konstrukt, dass man sich durch Unterlassung mit strafbar macht.
    Das kann nun aber in 2 Richtungen gehen:
    Nr.1 man reicht Dr. Frankenstein gerade die Ampulle Lysthenon an, die er gegen die Muskelverspannungen spritzen möchte... (Da könnte es für den RA eng werden...)
    Nr.2 der RA lässt den Hausarzt nicht in den RTW, weil der Hausarzt ja eh nix kann, und der Patient freut sich über seinen Asthma Anfall der schön in den Status übergeht...(Da könnte es für den RA auch eng werden...)


    Aber um es zusammenfassend "gemein" zu schreiben:
    Der Rettungsassistent ist ein medizinischer Assistenzberuf.

    Das sieht auch jeder deutsche Richter so, dank des Rettungsassistentengesetzes
    § 3
    Die Ausbildung soll entsprechend der Aufgabenstellung des Berufs als Helfer des
    Arztes
    insbesondere dazu befähigen, am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung
    durch den Arzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchzuführen, die
    Transportfähigkeit solcher Patienten herzustellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen
    während des Transports zum Krankenhaus zu beobachten und aufrechtzuerhalten sowie
    kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht
    Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung zu befördern (Ausbildungsziel).
    Wenn du dich selbst auch so verstehst, ersparst du dir auch rechtlich Ärger.
    (Insbesondere bei meinem Beispiel Nr.2...)
    So gesehen hast du sicherlich Verantwortung,
    aber immer die Verantwortung als Helfer des Arztes. (Wenn ein Arzt anwesend ist...)



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  2. #162
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    02.08.2010
    Beiträge
    20
    Also ich denke auch das man sich als RA ganz einfach durch Nachfragen absichern kann z.B. Sind Sie sicher das Medikament(Behandlung) XY in dieser Situation das Richtige ist?

    Kein Gericht der Welt wird dich Verurteilen mit dem Argument "Sie hätten es als RA besser wissen müssen" weil es eben nicht der Fall ist.

    Wenn man es clever anstellt, kann man es auch als Neugier verkaufen und nicht als Zweifel. "Ist ja interessant, warum bevorzugen Sie jetzt Medikament
    (Behandlung) XY anstatt YZ"

    Das sind eigentlich Standart "communication skills", wenn beide Seiten darin mehr Übung hätten würde es solche Threads garnicht geben. Weil wer die Leittragenden von Zickerein sind dürfte wohl allen klar sein und im Erstfall bringt dann ein Gerichtverfahren im Anschluss diesen Person nichts mehr.



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  3. #163
    ehemalige Userin 24092013
    Guest
    Zitat Zitat von Saviel85 Beitrag anzeigen
    Also ich denke auch das man sich als RA ganz einfach durch Nachfragen absichern kann z.B. Sind Sie sicher das Medikament(Behandlung) XY in dieser Situation das Richtige ist?
    Grad gestern auf der ITS erlebt:
    Notintubation eines Pat. mit Muskeldystrophie Duchenne, ich am Kopf für den Schnorchel, meine OA am Delegieren der Intubationsmedis:
    OA: "Ich hätte dann gern Lysthenon....usw."
    Ich: "Ähm, ist Lysthenon nicht kontraindiziert?"
    OA: "Wir machen hier eine RSI, das geht nur mit Lysthenon."
    Ich: "Dann haben wir bei dem Duchenne nach der Lysthenon-RSI aber unter Umständen keinen lebendigen Patienten mehr..."
    OA: " Ahh jajaja, du hast Recht - danke, wir nehmen Esmeron."

    Geht also gut so. Wobei ich net sicher bin, ob ich mich net dazwischen geworfen hätte, wenn sie ums Verrecken Lysthenon genommen hätte - auch wenn sie die OA ist.



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  4. #164
    Registrierter Benutzer Avatar von Antagon
    Mitglied seit
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    Zitat Zitat von Kaddel Beitrag anzeigen
    Grad gestern auf der ITS erlebt:
    Notintubation eines Pat. mit Muskeldystrophie Duchenne, ich am Kopf für den Schnorchel, meine OA am Delegieren der Intubationsmedis:
    OA: "Ich hätte dann gern Lysthenon....usw."
    Ich: "Ähm, ist Lysthenon nicht kontraindiziert?"
    OA: "Wir machen hier eine RSI, das geht nur mit Lysthenon."
    Ich: "Dann haben wir bei dem Duchenne nach der Lysthenon-RSI aber unter Umständen keinen lebendigen Patienten mehr..."
    OA: " Ahh jajaja, du hast Recht - danke, wir nehmen Esmeron."

    Geht also gut so. Wobei ich net sicher bin, ob ich mich net dazwischen geworfen hätte, wenn sie ums Verrecken Lysthenon genommen hätte - auch wenn sie die OA ist.

    Gerade gelesen und immer noch entsetzt. Zuerst dachte ich mir; War das jetzt nur ein schlechter Test Deiner OÄ oder meinte die das tatsächlich Ernst?!
    Ist der Himmel einmal grau, Tavor macht ihn wieder blau...




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  5. #165
    Gold Mitglied
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    @ Antagon, meinst du nicht, dass du dich etwas weit aus dem Fenster lehnst. Auch dem besten Arzt kann ein Fehler passieren und er kann mal auf dem Schlauch stehen. Wahrscheinlich ist dem betreffenden Arzt schon klar das Lysthenon bei Muskeldystrophie kontraindiziert ist. Für den OA spricht, dass er die Anmerkung aufgenommen hat und seinen Fehler rechtzeitig erkannt hat.
    Dafür arbeitet man im Team.



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