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Ich stehe kurz vor der Unterschrift meines ersten Arbeitsvertrage (kommunales KH). Dieser liegt mir vor und ist auf 2 Jahre befristet. Die Rechtsberatung beim Marburger Bund hat mir gesagt, dass der Vertrag in Ordnung sei, bis auf die Befristung.
Mein zukünftiger Chef ist in meinem Fachgebiet zur vollen Weiterbildung berechtigt.
Nach Ansicht des MB-Juristen ist es rechtlich so, dass der Vertrag über die volle Weiterbildungszeit gehen muss und diese Tatsache sogar per Gericht (Klage) durchgesetzten werden könne. Und das auch nach Unterschreiben des befristeten Vertages. Im Vertrag selbst steht aber nix von Weiterbildung. Dort wird die lediglich die Anstellung als "Arzt im Fachgebiet XY" fixiert.
Ich möchte ganz allgemein zur Diskussion stellen, was von diesen befristeten Verträgen zu halten ist. Warum machen CÄs soetwas trotz voll Weiterbildungsermächtigung? Was ist von der etwas seltsamen Formulierung im Vertrag zu halten? Kann das verwaltungstechnische Gründe haben?
Mich persönlich Interssiert noch, ob man in so einem Fall nicht "automatisch" Weiterbildungsassistent ist? Ich komme schließlich direkt von der Uni und kann vermeintlich nichts als absolute Grundlagen in dem Gebiet, muss also weitergebildet werden um meine Aufgaben überhaupt erfüllen zu können.