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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Baggerfahrer Avatar von p4uL
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    Ich stehe kurz vor der Unterschrift meines ersten Arbeitsvertrage (kommunales KH). Dieser liegt mir vor und ist auf 2 Jahre befristet. Die Rechtsberatung beim Marburger Bund hat mir gesagt, dass der Vertrag in Ordnung sei, bis auf die Befristung.
    Mein zukünftiger Chef ist in meinem Fachgebiet zur vollen Weiterbildung berechtigt.
    Nach Ansicht des MB-Juristen ist es rechtlich so, dass der Vertrag über die volle Weiterbildungszeit gehen muss und diese Tatsache sogar per Gericht (Klage) durchgesetzten werden könne. Und das auch nach Unterschreiben des befristeten Vertages. Im Vertrag selbst steht aber nix von Weiterbildung. Dort wird die lediglich die Anstellung als "Arzt im Fachgebiet XY" fixiert.

    Ich möchte ganz allgemein zur Diskussion stellen, was von diesen befristeten Verträgen zu halten ist. Warum machen CÄs soetwas trotz voll Weiterbildungsermächtigung? Was ist von der etwas seltsamen Formulierung im Vertrag zu halten? Kann das verwaltungstechnische Gründe haben?

    Mich persönlich Interssiert noch, ob man in so einem Fall nicht "automatisch" Weiterbildungsassistent ist? Ich komme schließlich direkt von der Uni und kann vermeintlich nichts als absolute Grundlagen in dem Gebiet, muss also weitergebildet werden um meine Aufgaben überhaupt erfüllen zu können.



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  2. #2
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    Finger weg von diesem Haus und diesem Vertrag !

    Üblich ist heute in Kommunalen Häusern durchaus: Vertrag ausdrücklich "zur Weiterbildung" und MINDESTENS für die VOLLE WB-Zeit.

    Teilweise gibt es sogar bereits unbegrenzte Verträge (mit Einstellung).

    Im Vertrag selbst steht aber nix von Weiterbildung. Dort wird die lediglich die Anstellung als "Arzt im Fachgebiet XY" fixiert.
    Mag sein, daß der Marburger Bund recht hat. ABER: ENTWEDER ausdrpcklicher WB-Vertrag MINDESTENS für die volle WB-Zeit oder sein lassen.
    Mit diesem Vertrag bist Du dem CA auf Gedeih und Verderb ausgeliefert -kein Gutes Zeichen, mal ehrlich, wenn die gleich am Anfang so "klotzen".

    Ich würde die Hände davon lassen !

    In Zeiten des Ärztemangels ist DAS UNVERSCHÄMT und nicht HINZUNEHMEN !

    Übrigens: Ob Du dann WB-Assi bist, würde ich mal bezweifeln, wenn es nicht ausdrücklich drinne steht. Müßte man wohl einklagen - wozu, wenn es genügend Alternativen gibt.....


    Beispiel ais Psychiatrie (Bayern): Jemand, der bis vor kurzem noch bei manchen "kritischen" Kollegen Verträge nicht verlängert hat und allenfalls Verträge für die volle WB-Zeit vergeben hat, muß sich nun mit Ukrainern herumschlagen und damit, daß ihm der Rest der Assis ohne unbegrenzte Verträge davonlaufen. SO sieht es aus - und wir sind hier nicht in der bayerischen Peripherie !



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  3. #3
    Baggerfahrer Avatar von p4uL
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    Aber was ist den jetzt konkret der Nachteil? Wo bin ich dem Chef denn ausgeliefert?
    Der CA hat dieses Vorgehen mit seinem Betriebsrat begründet (dieser hat die Stelle eben nur für 2 Jahre genehmigt) und darauf hingewiesen, dass ich bei diesem Vertrag dann "den Fuß in der Tür hätte" und das dann schon klappen würde mit der Verlängerung.
    Auf der Website des Hauses werden alle Assistenten (ca. 25 an der Zahl) als "Assistent in der Weiterbildung" bezeichnet.



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  4. #4
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    Ein begrenzter Arbeitsvertrag braucht im Öffentlichen Dienst eine Begründung, insbesondere, wenn der Betriebsrat da "angeblich" blockiert. Steht die Begründung im Vertrag drinne ? Offenkundig nicht ! Schon mal eigenartig. Hat Dir der Chef die (angebliche) Begründung des Betriebsrates gesagt ? Schon komisch, nicht ?

    Betriebsrat wird übrigens gerne von Chefs vorgeschoben - kannst Dich ja mit dem Betriebsratsvorsitzenden in Verbindung setzen, um dies gegenzuchecken. Sei mal gespannt......Meist will oder muß der CA sparen, sonst nix.

    Übrigens ist die Vertragsdauer in der Regel NICHT vom Betriebsrat abhängig - es sei denn, Du bist irgendeine Vertretung, was Dir dann aber im Öffentlichen Dienst erst recht schriftlich gegeben werden muß.

    Mit einer maximalen "sachgrundlosen" Befristung auf 2 Jahre bist Du der letzte Depp - es ist das äußerst Mögliche, was gesetzlich gerade noch zulässig ist.

    http://www.bmas.de/portal/1426/prope...recht__ist.pdf

    Der CA hat dieses Vorgehen mit seinem Betriebsrat begründet (dieser hat die Stelle eben nur für 2 Jahre genehmigt) und darauf hingewiesen, dass ich bei diesem Vertrag dann "den Fuß in der Tür hätte" und das dann schon klappen würde mit der Verlängerung.
    HAHAHA !
    Was Du in einem deutschen Krankenhaus nicht schriftlich hast, kannste knicken. Im Ernst: Sei nicht naiv ! Versprechen tun die Dir alles um Dich zu bekommen - hinterher weiß man nichts mehr davon. Glaube mir, die Erfahrungswerte sind erdrückend.

    Laß Dir das mit der Vertragsverlängerung vom Chefarzt bzw. der Verwaltungsleitung des KH schriftlich geben- Du wirst es nicht bekommen !

    Noch mal: Diese Bedingungen braucht man heute NICHT zu akzeptieren, Minimum ist ausdrücklich Arbeitsvertrag "Zur Weiterbildung im Fach XY" UND mind. volle WB-Zeit.

    Wo bin ich dem Chef denn ausgeliefert?
    Bei der Vertragsverlängerung und den Bedingungen, die er dafür "informell" diktieren kann ? Bei der Ausstellung eines WB-Zeugnisses, auf das Du aus dem Arbeitsvertrag heraus KEIN RECHT hast, also der Chef Dein "Wohlverhalten" strapazieren kann ?

    Auf der Website des Hauses werden alle Assistenten (ca. 25 an der Zahl) als "Assistent in der Weiterbildung" bezeichnet.
    Und ? Ist das rechtlich relevant ? NEIN !

    25 WB-Assis auf EINEN Chefarzt sind auch ein wenig viel, findest Du nicht......? Wie soll denn dan überhaupt die WB laufen, 25teilen kann der sich nicht



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  5. #5
    Baggerfahrer Avatar von p4uL
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    komme mir gerade total dämlich vor

    wo soll ich den jetzt bis zum 1.4. noch ne neue stelle herbekommen?
    ich habe finanzielle Verpflichtungen, Umzug, etc. alles schon geplant und auf diese Stelle eingeschossen...

    im studium erzählt einem niemand etwas davon wie man sich auf dem arbeitsmarkt verhalten soll (vermutlich weil die Lehre größtenteils von Chefärzten gemacht wird ).

    Werde morgen nochmal bei der Klinik anrufen und nachhaken. Vielleicht lässt sich ja noch was machen.

    Weitere Meinungen?

    PS: Habe nochmal nachgezählt. Sind 23 WB-Assistenten und ein paar FA bei 10 Oberärzten + CA (Fach ist Anästhesie). Da wird wohl schon ordentlich weitergebildet.



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