teaser bild
Seite 2 von 8 ErsteErste 123456 ... LetzteLetzte
Ergebnis 6 bis 10 von 40
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Mitglied seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Bei uns (ich habe einen Vertrag über die volle WB-Zeit) gibt es auch immer wieder Kolleg(inn)en mit befristeten Verträgen und zwar ganz einfach aus dem Grund, dass wir viele Frauen sind und immer mal wieder eine in MuSchu und Elternzeit geht. Da kann die Klinik, wenn sie für die Zeit einen Ersatz gibt, doch nicht einfach einen vollen Weiterbildungsvertrag anbieten, wenn klar ist, dass die Stelle nach einem Jahr wieder besetzt ist. Durch die normale Fluktuation (Kündigungen/Facharzt -> Praxis etc.) ist es zwar noch nie vorgekommen, dass ein Vertrag nicht verlängert wurde, aber es ist doch klar, dass der Arbeitgeber nicht im Vorhinein damit rechnen kann, dass dann und dann jemand kündigt, schwanger wird o.ä. Und mehr Stellen besetzen als vorhanden können sie doch auch nicht. Deswegen frage ich mich, warum es ein Problem sein soll, wenn es befristete Stellen gibt?

    LG
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #7
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.03.2010
    Beiträge
    574
    Im konkreten Fall gibt es KEINE konkrete Begründung für die Befristung (, was bei Elternzeit o.Ä. an sich selbstverständlich ist) UND es ist offenbar KEIN Vertrag zur Weiterbildung.

    Interessant wäre noch, welche Probezeitdauer vereinbart wurde - falls es die Maximaldauer von 6 Mon. ist bei einem Vertrag von 2 Jahren, dann kann man bereits sofort die Absage schreiben. Das wäre dann schlicht unterste Schublade !

    wo soll ich den jetzt bis zum 1.4. noch ne neue stelle herbekommen?
    ich habe finanzielle Verpflichtungen, Umzug, etc. alles schon geplant und auf diese Stelle eingeschossen...
    Warum fragst Du dann erst jetzt ?

    Werde morgen nochmal bei der Klinik anrufen und nachhaken. Vielleicht lässt sich ja noch was machen.
    Gute Idee. Alles SCHRIFTLICH geben lassen, sonst erst garnicht anfangen !

    Alternative: Dort beginnen, sofort was Neues suchen (man sieht ja dann auch, wie es so läuft....) und mit Ende der Probezeit kündigen. Kein Problem heutzutage.

    Sind 23 WB-Assistenten und ein paar FA bei 10 Oberärzten + CA (Fach ist Anästhesie). Da wird wohl schon ordentlich weitergebildet.
    Das sagt garnichts.

    Für die WB interessant ist NUR der CA, weil der dafür verantwortlich ist und nicht OA oder FÄ - was in so manchen Kliniken auch ziemlich deutlich getrennt wird. Da hat mann dan Pech gehabt.

    Deswegen frage ich mich, warum es ein Problem sein soll, wenn es befristete Stellen gibt?
    In der Anästhesie ? Bei ÄRZTEMANGEL soll es noch befristete Stellen geben ?

    Im ERNST ?

    Man kann JEDERZEIT eine neue Stelle schaffen mit Unbegrenztheit, JEDERZEIT. Wenn man möchte, Vertretung hin, Vertretung her !



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #8
    Baggerfahrer Avatar von p4uL
    Mitglied seit
    27.11.2004
    Semester:
    3. WBJ
    Beiträge
    78
    Zitat Zitat von McBeal Beitrag anzeigen
    Bei uns (ich habe einen Vertrag über die volle WB-Zeit) gibt es auch immer wieder Kolleg(inn)en mit befristeten Verträgen und zwar ganz einfach aus dem Grund, dass wir viele Frauen sind und immer mal wieder eine in MuSchu und Elternzeit geht. Da kann die Klinik, wenn sie für die Zeit einen Ersatz gibt, doch nicht einfach einen vollen Weiterbildungsvertrag anbieten, wenn klar ist, dass die Stelle nach einem Jahr wieder besetzt ist. Durch die normale Fluktuation (Kündigungen/Facharzt -> Praxis etc.) ist es zwar noch nie vorgekommen, dass ein Vertrag nicht verlängert wurde, aber es ist doch klar, dass der Arbeitgeber nicht im Vorhinein damit rechnen kann, dass dann und dann jemand kündigt, schwanger wird o.ä. Und mehr Stellen besetzen als vorhanden können sie doch auch nicht. Deswegen frage ich mich, warum es ein Problem sein soll, wenn es befristete Stellen gibt?

    LG
    Ally
    nur nochmal zum Verständnis für mich: Bei euch wird, wenn jemand kurzfrist (MuSchu/ Elternzeit) ausfällt jemand mit befristetem Vertrag eingestellt um diese Person zu ersetzten. Der dann neue bekommt aber seine Stelle dann in der Regel dann später auf einen vollen WB-Vertrag verlängert? Wieviele seid ihr denn (Uni/ Kommunal)?

    Zitat Zitat von stennadolny Beitrag anzeigen
    Interessant wäre noch, welche Probezeitdauer vereinbart wurde - falls es die Maximaldauer von 6 Mon. ist bei einem Vertrag von 2 Jahren, dann kann man bereits sofort die Absage schreiben. Das wäre dann schlicht unterste Schublade !
    Probezeit ist 6 Wochen.
    Frage erst jetzt, weil der Arbeitsvertrag erst diese Woche reinkam und die MB-Beratung mich aufgeklärt hat. War vorher im Urlaub und unwissend was befristete Verträge anging.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #9
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    20.03.2010
    Beiträge
    574
    Es gibt aber kein RECHT auf Verlängerung und der Befristungsgrund steht dann im Arbeitsvertrag ZUR WEITERBILDUNG (im Gegensatz zu Dir !)



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  5. #10
    Herzschamane
    Mitglied seit
    28.02.2005
    Ort
    Deichschafland
    Semester:
    6.WBJ Wunderheilung
    Beiträge
    2.599

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Zitat Zitat von stennadolny Beitrag anzeigen

    Für die WB interessant ist NUR der CA, weil der dafür verantwortlich ist und nicht OA oder FÄ - was in so manchen Kliniken auch ziemlich deutlich getrennt wird. Da hat mann dan Pech gehabt.
    Nein, es gibt auch zur Weiterbildung berechtigte Oberärzte (Facharztstatus)! Wer an dem konkreten Haus die Weiterbildungsermächtigung hat, findet man auf den Seiten der jeweiligen Ärztekammer - hier steht auch der Zeitraum der Weiterbildungsermächtigung und das (Teil-)Gebiet. Es gibt mitunter auch mehrere Weiterbildungsberechtigte für verschiedene Teilgebiete (in meiner Klinik sind es der Chef und der leitende OA).

    @TS: du kannst ja nochmal beim Chef nachfragen, ob man des Passus im Vertrag dahingehend ändern kann, dass du als Weiterbildungsassistent zählst. Und du kannst bezüglich der Vertragsdauer auch nochmals darum bitten, dass es aufgestockt wird. Ich habe damals mit einem 3-Jahres-Vertrag begonnen, der bereits nach dem 2. Jahr um weitere 3 Jahre verlängert wurde. Je mehr Berufserfahrung du hast, desto wertvoller wirst du für das Haus und desto eher werden sie deinen Vertrag auch verlängern (wenn du dir nichts zu schulden kommen lässt). Ich würde das also nicht so negativ sehen.



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
Seite 2 von 8 ErsteErste 123456 ... LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook