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Zitat von
stennadolny
Für die WB interessant ist NUR der CA, weil der dafür verantwortlich ist und nicht OA oder FÄ - was in so manchen Kliniken auch ziemlich deutlich getrennt wird. Da hat mann dan Pech gehabt.
Nein, es gibt auch zur Weiterbildung berechtigte Oberärzte (Facharztstatus)! Wer an dem konkreten Haus die Weiterbildungsermächtigung hat, findet man auf den Seiten der jeweiligen Ärztekammer - hier steht auch der Zeitraum der Weiterbildungsermächtigung und das (Teil-)Gebiet. Es gibt mitunter auch mehrere Weiterbildungsberechtigte für verschiedene Teilgebiete (in meiner Klinik sind es der Chef und der leitende OA).
@TS: du kannst ja nochmal beim Chef nachfragen, ob man des Passus im Vertrag dahingehend ändern kann, dass du als Weiterbildungsassistent zählst. Und du kannst bezüglich der Vertragsdauer auch nochmals darum bitten, dass es aufgestockt wird. Ich habe damals mit einem 3-Jahres-Vertrag begonnen, der bereits nach dem 2. Jahr um weitere 3 Jahre verlängert wurde. Je mehr Berufserfahrung du hast, desto wertvoller wirst du für das Haus und desto eher werden sie deinen Vertrag auch verlängern (wenn du dir nichts zu schulden kommen lässt). Ich würde das also nicht so negativ sehen.