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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    27.05.2009
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    10
    Hallo,

    ich bin gerade mitten in meinem ersten Tertial. Ich bin in der Onko eines Hauses der Maximalversorgung. Dort darf eine ganze Menge selbst machen und bin damit auch sehr zufrieden. Manchmal frage ich mich allerdings, was eigentlich erlaubt ist und wer die Verantwortung trägt, wenn tatsächlich mal was schief geht. Darf ich selbstständig Blut anhängen und Erstgaben von Chemo oder Antibiose i.v. geben? Wie ist es, wenn ich große Nadeln in irgendwelche Körperhöhlen steche (Pleura, Knochenmark, Aszites u.ä.)? Ist es rechtlich erlaubt, wenn ich Untersuchungen anordne, Blutanforderungen unterschreibe und Aufklärungsgespräche führe?
    Es gibt immer mal wieder Geschichten von Leuten, die in ihrer Famulatur in einem Drittweltland ihren ersten Appendix operiert haben. Trotzdem frage ich mich was eigentlich im PJ ok ist. Was dürft ihr und wer weiß, wie die rechtliche Situation tatsächlich ist?

    Viele Grüße
    Tobi
    Geändert von _Tobias_ (26.03.2011 um 16:07 Uhr)



  2. #2
    Herzschamane
    Registriert seit
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    Deichschafland
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    6.WBJ Wunderheilung
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    2.599
    Blutprodukte anhängen, die entsprechenden Unterschriften hierfür und Aufklärungen sind Aufgaben des approbierten Arztes. Dies sind (soweit ich informiert bin) nicht delegierbare Tätigkeiten. Ich selbst lasse den PJ den Patienten aufklären, aber ich stehe daneben und ergänze ggf. die Aufklärung - ich unterschreibe auch mit auf dem Aufklärungszettel. Das Anhängen von Chemotherapien ist delegierbar - bei uns wird das von der Pflege gemacht.
    Punktionen würde ich nur unter Aufsicht eines Arztes machen, gerade bei Pleurapunktionen kann man ja doch mal einen Pneu stechen und muss dann auch die Folgen beherrschen können.
    Bei der Anforderung von Untersuchungen kommt es auf die Untersuchung an: Röntgenuntersuchungen darfst du nicht anfordern (Strahlenschutz), aber Untersuchungen wie ein EKG oder eine Sonografie ja schon, da es hier keine Schäden für den Patienten gibt. Alles invasive muss durch einen Arzt bzw. die Indikation durch einen Facharzt gestellt werden.
    Ich wurde im PJ auch immer mal gefragt, ob ich die ein oder andere Blutkonserve anhängen könnte - habe immer darauf hingewiesen, dass ich das nicht darf, das war dann auch ok. Bei Antibiosen hatte ich da hingegen kein Problem. Und Punktionen eben nur mit eine Arzt zusammen.



  3. #3
    Diamanten Mitglied
    Registriert seit
    24.05.2009
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    1.334
    Ich musste auch die Leute in der Inneren über sämtliche Sachen aufklären, wo ich teilweise nicht einmal wusste warum sie das bekommen oder die Leute kannte. Die Patienten unterschrieben dann den Zettel und ich musste dann damit zum Assi und diesen unterschreiben lassen. Wo ich mich innerlich ständig geweigert habe dies zu tun, weil meines Achtens die Aufklärung Sache des Arztes ist. Aber es ging kein Weg dran vorbei die PJ mussten diese nervige Arbeit den Assis abnehmen. Ich fand das nicht gut. Der Assi sollte wenigstens dabei sein wie dreamchaser es geschrieben hat.



  4. #4
    - Avatar von mezzomixi
    Registriert seit
    26.06.2005
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    3.042
    ich hab im pj schon einiges gemacht, was ich rein rechtlich wohl nicht alleine gedurft hätte. da es aber immer die abwägung ist: "entweder ich mach was obwohl es rechtlich nicht ok ist oder ich sitz halt dumm rum oder schau bloß zu" hab ich mich immer für ersteres entschieden. wenn man immer nur macht was man hochoffiziell darf kann man m.M. nach nicht so viel lernen. einfach weil die meisten assistenten sich dann denken werden "wenn ich eh dabei sein muss dann mach ichs lieber gleich selbst dann gehts schneller" .. solang ich mich persönlich mit den sachen wohl fühle hab ich kein problem auch "verbotene" dinge zu tun (was soll ich zB biem EK anhängen falsch machen sofern ich weiß wie ein bedside test funktioniert)
    aufklärungen mach ich schon seit meiner allerersten famulatur. allerdings unterschreib ich die nie selbst sondern leg sie immer dem jeweiligen assistenten hin



  5. #5
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
    Registriert seit
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    da wo die Sonne aufgeht
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    Das Anmelden von Röntgenuntersuchungen ist je nach Haus auch den PJlern möglich, sofern immer ein Radiologe da ist der die entsprechende Fachkunde-Qualifikation besitzt und (offiziell) die Indikation zur Untersuchung stellt. Daher ist z.B. in meiner Klinik ein Strahlenschutzkurs für die nicht-Radiologen nicht notwendig.
    Ansonsten stimme ich aber Dreamchaser zu: Aufklärungen sind Sache des approbierten Arztes. Ich muss allerdings auch sagen, dass ich mit Arzt-Unterschrift im PJ über Bildgebung und Endoskopie aufgeklärt habe, aber rechtlich ist das eigentlich nicht okay. In der Chirurgie habe ich mich geweigert.

    Chemotherapien anhängen darfst du (macht bei uns auch die Pflege sofern die nicht aus der Hand gespritzt werden), ich würde aber aufpassen, dass du bei höherer Gefahr auf allergische Reaktionen nicht der einzige 'Arzt' auf Station bist, da du im Falle des Falles nicht entsprechend reagieren kanst (ich denk da z.B. an Rituximab etc.)
    "Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
    Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran



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